Zulassungsstelle im Landkreis Oldenburg

Adresse:

Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04431-85-477

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tim Jelken
Ich kann mich den positiven Rezensionen anschließen – Die Zulassungsstelle für den Landkreis Oldenburg in Wildeshausen macht einen richtig guten Job. Terminvereinbarung, die Termine selbst und die Motivation der Sachbearbeiterin: Alles reibungslos und sehr angenehm! Gerne wieder.
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Oskar Brock
Übel Habe ein Kennzeichen reserviert, gekauft und zum Anmelden mitgebracht. Beim Anmelden hieß es: das Kennzeichen geht nicht, da der Kollegin ein Fehler unterlaufen ist. Ich musste wohl oder übel für 45,-€ zwei neue Kennzeichen kaufen. Keine Entschuldigung, nichts, und am Ende stand noch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen auf der Rechnung!
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Jessica
Wildeshausen ist eine Traumzulassungsstelle! Habe am Donnerstag ein Auto das erste Mal online zugelassen, ging super einfach und Samstag waren die Dokumente bei mir zu Hause! Schneller geht's gar nicht 😃 Habe generell schon viele Autos dort angemeldet und es lief immer top!
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Magnus Grube
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John Elektro
Keine freien Termine bei der Führerscheinstelle des Landkreises in Wildeshausen für die nächsten 6 Wochen verfügbar. Offenbar liegt es an der Organisation bzw. Amtsleitung hier einen angemessenen Servicezustand herzustellen. Die Sachbearbeiter sind zu bedauern, denn die bekommen - zu Unrecht - den Unmut zu spüren. In den umliegenden Landkreisen bzw. der Stadt Oldenburg sind mitunter am gleichen Tag noch Termine verfügbar. Es ist eine klare Verschlechterung in den letzten fünf Jahren. Fazit: Servicewüste Landkreis Oldenburg

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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