Zulassungsstelle im Landkreis Lüneburg

Adresse:

Am Springintgut 3
21335 Lüneburg

Kontakt:

Fax:
04131-26-1661

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jochen Reußner
Bin bereits das zweite Mal ohne Termin erschienen und es ist jedes Mal problemlos abgelaufen. Es erfordert natürlich auch einer Vorbereitung auf einen Behördentermin. Darüber sollte sich Jeder im Klaren sein. Aber jetzt, dank Internet, ist dies einfach. Also für mich ist diese Behörde sehr gut aufgestellt. Auch einen Parkplatz habe ich immer gefunden, ob mit oder ohne Wartezeit. Bei laufendem Betrieb wird immer irgendwo ein Platz frei.
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Hilmar Portugall
...kompetent und freundlich
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Ismail Al-Khalil
Für mich als Lüneburger eine sehr zuverlässige und tolle KFZ-Zulassungsstelle, besonders an die Liebe Dame aus Zimmer 9 im EG, hat meinen Anliegen professionell und kompetent bearbeitet, auch witzige Humorsprüche waren dabei, ich musste recht kurz warten und kam nach 10 Minuten dran. Die Bearbeitung ging recht Fix ohne, dass es in die Irre gelaufen hat. Im Vergleich zu anderen Kfz-Stellen aus Kreisen, ein Super Ergebnis in Sachen Bearbeitung und nochmals ein Herzlichen Dank an die Dame für die Großzügige Bearbeitung meines Anliegen‘s. Zum Schluss bekam ich von dem Lieben Herr am Schalter (Der auch Freundlich & Kompetent mein Anliegen bearbeitet hatte) noch einen tollen lustigen Sticker (Siehe Foto) von der Lieben Dame gegrüßt, beidem ich wirklich ein Lächeln auf mein Gesicht gezaubert bekommen habe und ich gut gelaunt die KFZ-Stelle verlassen habe. :) Wirklich toll, Klasse. So einfach geht toller Kundenservice mit entspannten Humor Atmosphäre. 👍🏽😊 Mit Freundlichen Grüßen Ismail Al-Khalil
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Schmidt Holzen
Ich hatte eine Rückfrage. Leider kam ich telefonisch nicht durch. Aber meine Anfrage per Email wurde innerhalb von 10 Minuten beantwortet. Alle Achtung. Super!!
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tomy jaui
Sehr nette Mitarbeiter und hilfsbereit .Vielen Dank

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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