Zulassungsstelle im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Adresse:

Königsberger Str. 10
29439 Lüchow

Kontakt:

Fax:
05841-120-88360

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hartaty Situmorang
Sie sind echt Richtige Sehr Nett und Freundlich, Sehr gute Service und Geduldig obwohl ich nicht so gut mit meine Deutsch. Aber versuchen Sie immer mir Verstehen❤️.
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Sam Koch
Noch nie in meinem leben Bin ich auf so einem Kommunikations unfähigen Amt gestoßen. Das Jugendamt in lüchpwckennt sich kein Stück mit Menschen mit Behinderung aus. Alles was sie wollen ist Geldmacherei Weswegen jede Person die vom Zuhause weg muss in Fatmann wohngruppen gesteckt. Leute, wenn euch das Jugendamt eine faan wohngruppen vorschlägt, sagt nein. Damit machen sie nur Geld. Was bei fatman alles ab geht ist einfach nur wiederlich. Meine wohngruppen Leiterin hatte aktiv mich und die vom Jugendamt belogen somit ich aus der wohngruppe geschmissen werden kann. Noch dazu wurde ganz oft Hilfe unterlassen oder verweigert. Die meisten Fatmann wohngruppen behaupten sie haben Erfahrung mit Autismus, depression und sonstige mentale Krankheiten. Das ist die größte Lüge. Such euch lieber eine andere Wohnungruppe aus, informiert eich über die und dann beharrt darauf das ihr dorthin wollt. Und wenn das Jugendamt sagt ihnen ist es lieber das ihr zu Fatmanm geht, sagt das ist euch egal. Fatmann ist ein Geld gieriger Betrieb in Zusammenarbeit mit lüchow.
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Валерия Привалова
Alles wird sehr langsam gemacht Mitarbeiter mit 20 Jahren Erfahrung sind inkompetent. Ausbilder Schultz vergaß zum Beispiel, mich auf dem neuen Bundesland umzumelden, obwohl er dies laut Gesetz hätte tun müssen, sobald ich meine vertragliche Probezeit bestanden hatte. Als ich meinen Job kündigte, erfuhr ich, dass ich nicht auf dem neuen Bundesland registriert war. Schultz bot mir eine fiktive Stelle in einer Wurstfabrik an, um mich im Landkreis anzumelden. Sie können Ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen.
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Angelika Ahrens
Vieles eignet sich für einen Kurzurlaub
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Mohamad Besso

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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