Zulassungsstelle im Landkreis Holzminden

Adresse:

Rehwiese 35
37603 Holzminden

Kontakt:

Fax:
05531-707-6566

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Elfen Bein
Leider sehr unfreundlich, daran sollte noch gefeilt werden.
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Reiner Probst
Ich war letzte Woche bei der Zulassungsstelle in Holzminden. Insgesamt lief alles unkompliziert und ohne Probleme. Besonders positiv ist mir der Kontakt mit den beiden Mitarbeiterinnen aufgefallen, mit denen ich zu tun hatte. Sie waren freundlich, ruhig und hilfsbereit, sodass die Zulassung angenehm und zügig erledigt werden konnte. So stellt man sich einen Behördentermin vor gerne wieder.
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Manfred Buhmann
Über dieses Amt kann ich nur gutes sagen. Nach der Zulassungsstelle jetzt auch sehr gute Erfahrung mit der Führerscheinstelle gemacht. Super freundlich und schnell. Bestes Amt ever!!!
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Ashley Endlein
Unfreundliches und freches Personal. War heute im Büro 2 um ein KFZ umzumelden wegen eines Umzuges. Da ich von meiner Versicherung keine eVB Nummer zugesendet bekommen habe, bat ich kurz darum mir zwei Minuten zu gebe um das Anliegen zu klären. Ich rief meine Versicherung an vor dem Mitarbeiter in Büro zwei. Ich wurde ständig unterbrochen, man diktierte mir 10 mal mein Kennzeichen obwohl ich zuvor bereits erwähnte dass ich es auswendig kann. Dann sagte er mir ich soll doch endlich das Kennzeichen durchgeben und nach der eVB Nummer fragen. Daraufhin sagt ich ihm in einem direkten Ton, dass er mich das doch gerade in Ruhe klären lassen soll und meine Versicherung mein Kennzeichen nicht brauche weil alles telefonisch und per WhatsApp geklärt werden kann. Daraufhin wurde er etwas freundlicher, bis es zum Zahlen kam. Ich sagte freundlich dass ich mit Karte zahlen möchte, dazu kam dann nur die Äußerung: hier kann man nicht mit Karte zahlen, nur mit „EC“ Karte. Da dachte ich mir nur: ach ne Sherlock Holmes, ist mir gar nicht aufgefallen. Ständig dumme Bemerkungen und Sprüche, es war echt schwer freundlich zu bleiben.
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Daniel Tiller

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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