Zulassungsstelle im Landkreis Holzminden

Adresse:

Rehwiese 35
37603 Holzminden

Kontakt:

Fax:
05531-707-6566

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dirk Gundelach
Ich hatte einen Zulassungstermin und bin pünktlich und freundlich von Herrn Kiriakidis empfangen worden. Dieser Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt ist sehr kompetent und setzt sich von der Masse ab, man merkt das er seinen Beruf mit Leidenschaft und großer Professionalität ausübt. Die Zulassungsstelle kann sich bei all den negativen Bewertungen glücklich schätzen, so einen Mitarbeiter in Ihren Reihen zu haben. Das einzige was mich gestört hat, war der Sichtschutz in seinem Büro 😉 Danke für den super Service
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Mara Hanuschik
Nicht mal einen Stern wert. Eine unglaubliche Frechheit wie unverantwortlich ein Amt ist. Falsche Öffnungszeiten und keine richtigen Auskünfte. Für ein Amt ziemlich schlecht.
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Yvo Vehling
Keine gute Auskunft. Telefonisch fast gar nicht erreichbar. Die Online-Öffnungszeiten sind über die Feiertage falsch bzw. überhaupt nicht verlässlich. Man fährt erst aus Hehlen 30km zum Straßenverkehrsamt, um seinen Führerschein abzuholen, um dann an der Tür einen Zettel zu sehen, der die richtige Öffnungszeit darlegt. In einer Zeit der Digitalisierung ist das ziemlich hinterher und erbärmlich. Ein Amt sollte mehr Verantwortung und Zuverlässigkeit zeigen. Generell sollte die Führerscheinübergabe, sowie die Fahrberechtigung flexibler und einfacher gestaltet werden. Vor 1 Jahr holte ich meinen Führerschein für das Motorrad ab und fuhr bereits einmal hin, nur um wieder zurückzufahren. Ich hoffe dieses Feedback wird ernst genommen und berücksichtigt. Das ist kein Einzelfall.
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Malikia Marie Mwanzara
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Roberto Malena
Erst ist das Telefon permanent besetzt und wenn man durchkommt, geht keiner ans Telefon. Echt Super!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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