Zulassungsstelle im Landkreis Helmstedt

Adresse:

Südstr. 10
38350 Helmstedt

Kontakt:

Fax:
05351-121-1611

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Vito De Nicolo
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Jenny Hoffmann
Unverfrorener Umgang mit den Kunden. Ich war die einzige Person die zu der Zeit im Amt war, mit Termin. Trotzdem wurde ich erst 15 Minuten zu spät und nach Rückfrage aufgerufen, mit dem Vermerk ich müsste mich aber ranhalten, wenn ich noch ein Schild prägen lassen müsste. Die Kollegen werden von unseren Steuergeldern bezahlt und sind alles andere als kundenorientiert oder leistungsbereit.
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anitraM renträG
Zum Umtauschen des Führerscheins mal wieder dort gewesen und überrascht gewesen, dass man sich trotz des totalen Andrangs Zeit genommen hat, Fragen toll beantwortet und sogar freundliche und humorvolle Worte gefunden hat ! Schneller Ablauf, gute Organisation, hat alles megagut geklappt! Ist in diesen Zeiten alles nicht selbstverständlich ! Dankeschön !
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Katrin Mühle
Ich hatte schon mehrfach dort zu tun und war mit den Mitarbeitern immer sehr zufrieden .Sie waren immer an einer Lösung dran,dabei auch immer sehr freundlich,kompetent und hilfsbereit . Danke dafür
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Malo Malo
So rassistisch wie die sind ist es nicht mehr menschlich. war da mit evb nummer 3 stück hatte ich, eine sofort evb immer wieder beantragt bei check 24 und die dumme Kuh am Schalter 1 sagt nein die funktioniert nicht rufe bei check 24 an die sagen die ist aktiv die dumme idioten hatt die benutzt aber hatt absichtlich gesagt nein geht nicht

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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