Zulassungsstelle im Landkreis Harburg

Adresse:

Schloßplatz 6
21423 Winsen / Luhe

Kontakt:

Fax:
04171-693-833

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thorsten Rosenbrock
Am 25.1 das erste mal Online ein Fahrzeug zugelassen, Papiere sollten innerhalb von 10 Tagen per Post kommen. Meine erste Nachfrage telefonisch am 12.2 erfolglos. Es ist niemand der zuständig ist zu sprechen. Ich solle eine Mail schreiben damit ich zeitnah Antwort bekomme. Mail direkt an die Sachbearbeiterin für Online Anträge geschickt und an Buergerservice... Bis zum 15.2 erfolglos gewartet, Neuer Anruf von mir. Wieder keiner zu sprechen der zuständig ist, ich sollte allerdings bis zum nächsten Tag Info und Rückmeldung bekommen. 19.02 erneuter Anruf von mir. Gleiches Spiel, Niemand zu Sprechen. Fahrzeug ist Zugelassen, Post vom Zoll für die Steuern sind schon da, aber die Papiere fehlen. Jetzt habe ich ein zugelassenes Fahrzeug, die alten entwerteten Papiere und weiss nicht an wen ich mich noch wenden kann. Sollte Online-Zulassungsservice nicht eine entlastung sein? Perfekt
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Devianx
Super Service, mit Termin nur 10 min Gewartet. Statt Abmelden und Neuanmeldung hat sie die günstigerer Variante mit Umschreiben empfohlen. Habe dann mit dem Neuen Autobesitzer zusammen das gemacht und mir so die Abmeldung gespart. Vielen lieben Dank. Immer wieder gern.
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Jan Fülscher
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Esmet Babier
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Gisela Telemann
Mit der Online Terminvereinbarung hat es gut geklappt und ich habe vor Ort nur 10 Minuten gewartet.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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