Zulassungsstelle im Landkreis Harburg

Adresse:

Schloßplatz 6
21423 Winsen / Luhe

Kontakt:

Fax:
04171-693-833

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Bruno da Silva
Avatar
Katja h
Ich war gerade am Info Schalter und habe mir einen Termin geben lassen. Die Mitarbeiterin dort war super nett und freundlich und hat meine Fragen total toll beantwortet
Avatar
Александр Пустовит
Avatar
K. R. (kessimay)
War am 06.12.2024 in der Zulassungsstelle Winsen. Habe im Warteraum auf die Anzeige meiner zugewiesenen Nr. gewartet. In der Zeit wurde eine Kundin von der Mitarbeiterin (Schalter 4), ohne Aufruf der Wartenummer, direkt vom Warteraum zum Schalter mitgenommen. Die beiden kannten sich wohl privat und fielen sich in die Arme. Ich fand diese Aktion unmöglich. Wozu bekommt jeder eine Wartenummer??? Dann, nach ca. 20 Minuten, wurde meine Nummer angezeigt - Schalter 4. Ein Namensschild habe ich nicht auf dem Schreibtisch oder der Kleidung gesehen. Ich legte alle erforderlichen Papiere und die Kennzeichen (ohne H) auf den Tisch. Die Frau arbeitet sehr emotionslos. Also Modell: ich arbeite korrekt und mache keine Fehler. Bei meiner Bitte die Plaketten möglichst gerade aufzukleben fuhr sie mich an: "Ich bin gerade bei dem vorderen Schild!" Ich habe dann nichts mehr gesagt. War mir einfach zu blöd. Bitte und Tschüss hat sie gesagt. Sonst keinerlei Freundlichkeit. Kein Lächeln oder ähnliches. Ob sie wohl so behandelt werden möchte??? Egal. Zu Hause habe ich gesehen, dass die Papiere falsch ausgestellt wurden. Also wieder hin. Ich durfte direkt zu Schalter 4 gehen. Die Frau guckte mich nur an. Ich sagte: "die Papiere wurden falsch ausgestellt. Ich wollte KEIN H-Kennzeichen." "Wie konnte das denn passieren!?" konterte sie. Kurze Pause. "Ich sehe es mir gleich an" und tippte weiter... Ich setzte mich ohne Aufforderung und legte die Papiere und Kennzeichen auf den Tisch. Wortlos tippte sie auf der Tastatur. Dann sagte sie: "Das Fahrzeug hatte vorher ein H-Kennzeichen!" Ich: "Ich weiß, aber ich wollte kein H-Kennzeichen. Außerdem hätten Sie es anhand der Kennzeich" Sie unterbrach mich mit: "Ist ja schon gut! Ich ändere das ja schon!" Ich musste mich doch sehr zusammenreißen. Habe nur noch die Augen verdreht, meinen Kopf geschüttelt und die Frau nicht mehr angesehen. So etwas habe ich noch nie erlebt. Was bildet sich diese Person ein? Es kam kein freundliches Wort außer "Bitte", beim Überreichen der Papiere. Keine Entschuldigung oder ähnliches. Wahrscheinlich habe ich sie in ihrer Persönlichkeit verletzt, weil sie doch nicht sooooo korrekt und fehlerfrei ist. Die Mitarbeiterin soll sich mal in die Lage als Kundin versetzen. So behandelt zu werden ist wohl sicherlich nicht ihr Ding. Also: mal am Ego arbeiten! Übrigens machte der Mitarbeiter an Schalter 3 einen viel freundlicheren und netteren Eindruck, soweit ich das mitbekommen habe.
Avatar
Hein Mück
Ich hatte ich einen Termin in der KfZ-Zulassungsstelle in Buchholz. Zu meiner großen Überraschung und Verärgerung wurde ich vom Mitarbeiter am Schalter xx abgewiesen, da ich den Personalausweis meiner Ehefrau nicht im Original vorlegen konnte. Dies trotz der Tatsache, dass ich alle anderen notwendigen Unterlagen dabei hatte, um ein zuvor gekauftes (abgemeldetes) Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen. Versicherungsnehmerin ist dabei meine Ehefrau. Hier die Liste der mitgebrachten Dokumente: • Zulassungsbescheinigung Teil I • Zulassungsbescheinigung Teil II • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) • Aktuelle HU- und Abgastest-Bescheinigung • Kaufvertrag • eVB-Nummer des Versicherers (VN: Ehefrau) • Vollmacht meiner Ehefrau samt Kopie ihres Personalausweises, dass ich das Fahrzeug auf ihre Versicherung anmelden darf • SEPA-Lastschriftmandat • Mein eigener Personalausweis im Original Das sind sage und schreibe 9 (NEUN) Dokumente! - Ist das etwa nicht ausreichend? Ist es tatsächlich erforderlich, zusätzlich noch den Personalausweis meiner Frau im Original vorzulegen, den sie ja selber bei sich tragen muss - oder handelte es sich hierbei um Unwissenheit des Mitarbeiters oder gar um Schikane? Ich hatte den Termin eine Woche im Voraus vereinbart und mir den Nachmittag extra freigenommen. Der nächstmögliche Termin ab 14:15 Uhr (früher ist es mir nicht möglich) ist nun erst 8 Tage später verfügbar. Dieses Vorgehen empfinde ich insgesamt als absolut inakzeptabel und empörend. Das hat nichts aber auch gar nichts mit Bürgerservice zu tun. Ich muss jetzt erneut eine Woche warten! Ich arbeite im Schuldienst und es ist für mich äußerst schwierig, freie Termine einzurichten. Zudem bin ich auf das Fahrzeug dringend angewiesen. Die deutsche Verwaltung wird immer unbrauchbarer und untauglicher. Von wegen BÜRGERSERIVICE... Nachtrag: Ich hatte eine mail an gesendet. Dort wurde mir nichtmal der Eingang der mail bestätigt, geschweige denn auf den Inhalt geantwortet. So sieht es also aus in unseren Ämtern. Service hatte es nie gegeben und den wird es auch in Zukunft nicht geben. Alles nur Verar...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 34875_is

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Gelb

Apr. 2017
Schaltgetriebe
88.960 km
Benzin
Gelb
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1360 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 189 €

9.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 31587_ks

Skoda Rapid, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Blau

Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1625 Gesamtgewicht

10.999,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 34350_il

Volkswagen up!, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Nov. 2021
Automatik
84.800 km
Elektro
Weiß
61kW (83 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 149 €

Leasing-Gewerbe

ab 184 €

10.999,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

149 € mtl., Laufzeit: 48 Monate, Anzahlung: 1099 €, Restrate: 3996 €, Nettokreditbetrag: 9899.81 €, Bruttokreditbetrag: 10999.53 €, Sollzinssatz: 3,92 %, eff. Jahreszins: 3,99 %, Abschlussgebühren: €, Ratenabsicherung: €, Art des Sollzinssatzes: GEBUNDEN, Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig
123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern