Zulassungsstelle im Landkreis Harburg

Adresse:

Schloßplatz 6
21423 Winsen / Luhe

Kontakt:

Fax:
04171-693-833

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hein Mück
Ich hatte ich einen Termin in der KfZ-Zulassungsstelle in Buchholz. Zu meiner großen Überraschung und Verärgerung wurde ich vom Mitarbeiter am Schalter xx abgewiesen, da ich den Personalausweis meiner Ehefrau nicht im Original vorlegen konnte. Dies trotz der Tatsache, dass ich alle anderen notwendigen Unterlagen dabei hatte, um ein zuvor gekauftes (abgemeldetes) Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen. Versicherungsnehmerin ist dabei meine Ehefrau. Hier die Liste der mitgebrachten Dokumente: • Zulassungsbescheinigung Teil I • Zulassungsbescheinigung Teil II • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) • Aktuelle HU- und Abgastest-Bescheinigung • Kaufvertrag • eVB-Nummer des Versicherers (VN: Ehefrau) • Vollmacht meiner Ehefrau samt Kopie ihres Personalausweises, dass ich das Fahrzeug auf ihre Versicherung anmelden darf • SEPA-Lastschriftmandat • Mein eigener Personalausweis im Original Das sind sage und schreibe 9 (NEUN) Dokumente! - Ist das etwa nicht ausreichend? Ist es tatsächlich erforderlich, zusätzlich noch den Personalausweis meiner Frau im Original vorzulegen, den sie ja selber bei sich tragen muss - oder handelte es sich hierbei um Unwissenheit des Mitarbeiters oder gar um Schikane? Ich hatte den Termin eine Woche im Voraus vereinbart und mir den Nachmittag extra freigenommen. Der nächstmögliche Termin ab 14:15 Uhr (früher ist es mir nicht möglich) ist nun erst 8 Tage später verfügbar. Dieses Vorgehen empfinde ich insgesamt als absolut inakzeptabel und empörend. Das hat nichts aber auch gar nichts mit Bürgerservice zu tun. Ich muss jetzt erneut eine Woche warten! Ich arbeite im Schuldienst und es ist für mich äußerst schwierig, freie Termine einzurichten. Zudem bin ich auf das Fahrzeug dringend angewiesen. Die deutsche Verwaltung wird immer unbrauchbarer und untauglicher. Von wegen BÜRGERSERIVICE... Nachtrag: Ich hatte eine mail an gesendet. Dort wurde mir nichtmal der Eingang der mail bestätigt, geschweige denn auf den Inhalt geantwortet. So sieht es also aus in unseren Ämtern. Service hatte es nie gegeben und den wird es auch in Zukunft nicht geben. Alles nur Verar...
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Adam Liciburg
Muß man zwei Woche auf der Termin warten.
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Doerte Netzel
Termin war um 09.15, wir kamen erst 09.45 dran.
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ManTie ausmOsten
Mein Mann hat telefonisch den Termin vereinbart und dabei schon mitgeteilt, dass er und ich jeweils unsere Autos wegen Zuzugs in den Landkreis ummelden möchten und wir haben zusammen EINEN Termin bekommen. Bei der Überprüfung am Eingang durch den Wachmann stellte sich heraus, dass unser Name falsch notiert wurde, was bei einem Telefonat schon mal passieren kann. Der Wachmann war aber sehr freundlich und glich einfach die Telefonnummer ab und konnte uns dann Einlass gewähren. (Was wäre gewesen, wenn die auch falsch notiert worden wäre? Dann wären wir nicht gerein gekommen? Egal...) Wir zogen artig unsere Nummer und als wir aufgerufen wurden, begaben wir uns zu dem Schalter 4. Sofort wurden wir unfreundlich angepampt, dass wir gar nicht zu zweit hätten erscheinen dürfen (was sich mir zum Einen nicht erschließt - wir kommen eh aus einem Haushalt, trugen unsere Masken und waren durch eine Scheibe getrennt von dem Sachbearbeiter. Zum anderen hätten wir dann jeder einen Termin bekommen müssen). Wir erklärten, dass bereits bei der Terminvergabe darauf hingewiesen wurde, dass wir beide unsere Autos ummelden möchten und dass wir nur einen Termin bekommen haben. Mein Mann durfte sich auf einen Stuhl an der Wand setzen, ich durfte dann am Schalter Platz nehmen. "Wir hätten ja gar keinen Termin" entgegnete der Sachbearbeiter in einem unfreundlichen, überheblichen Ton. Warum, weil unser Name falsch notiert wurde? Wer ich überhaupt bin und warum ich da bin. Nicht, dass wir das vorher schon telefonisch angekündigt hätten ... langsam aber sicher genervt von dieser überheblichen Art zückte ich meinen Ausweis, damit der Sachbearbeiter den Namen abschreiben kann. Durch den Mundschutz sind Mißverständnisse nicht auszuschließen, dachte ich. Ich solle mich mal entspannen, meinte der Sachbearbeiter. Ich habe ihn gebeten, dann in einem anderen Ton mit mir zu sprechen. Ob er höher oder tiefer sprechen solle, war die Antwort. Genau das meine ich, sagte ich noch zu ihm. Ich musste schon sehr meine Wut unterdrücken. Wenn der Herr wüsste, dass wir eigentlich Kollegen sind, obwohl ich mich für solche Kollegen fremdschäme... In meiner Ausbildung gab es ein Fach "Bürgernahe Verwaltung", das muss dieser Herr geschwänzt haben. So typisch alte Verwaltung, schön das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger herauskehren und den pöbelnden Mob als Bittsteller abspeisen. Der Dienstleistungsgedanke scheint bei diesem Mitarbeiter noch nicht angekommen zu sein. Pampt die Bürger an wegen Fehlern in deren Prozessen. Unglaublich!!! Als Landrat würde ich mir den Laden mal genau ansehen und solche Mitarbeiter umgehend auf entsprechende Seminare schicken, die der Förderung sozialer Kompetenzen dienen und wenn das nicht hilft, solche Leute zumindest nicht mehr auf die Bürger loslassen. Es gibt genügend Tätigkeiten ohne Bürgerkontakt ... scheint ja ohnehin nicht das Richtige für diesen Sachbearbeiter zu sein. Wenn der Herr mal an den Falschen gerät ... ach ja er hat ja notfalls den Wachmann vor der Tür, der ihm dann den Hintern retten darf. Ergänzung: Die Kolleginnen dort sind sehr nett und hilfsbereit, wie ich kürzlich bei einem weiteren Termin feststellen durfte. Muss ja auch mal gesagt werden.
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Rebecca Warnke
Unglaublich! Termine nur online. Mit der Termin trotzdem Wartenummer ziehen. Ewig lange Wartezeiten. Niemand an der Info der Auskunft gibt. Ganz miserabel.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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