Zulassungsstelle im Landkreis Harburg

Adresse:

Schloßplatz 6
21423 Winsen / Luhe

Kontakt:

Fax:
04171-693-833

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Arnhild Schruhl
Mit Termin zügig drangekommen sehr freundlicher Mitarbeiter
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Hein Mück
"Unnötige Bürokratie und schlechter Service" Ich hatte einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle in Buchholz, der für mich leider zu einer großen Enttäuschung führte. Trotz der Tatsache, dass ich alle erforderlichen Unterlagen für die Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs dabei hatte, wurde ich abgewiesen, weil ich den Personalausweis meiner Ehefrau nicht im Original vorlegen konnte. Die Liste der mitgebrachten Dokumente war wie folgt: Zulassungsbescheinigung Teil I und II EG-Übereinstimmungsbescheinigung HU- und Abgastest-Bescheinigung Kaufvertrag eVB-Nummer des Versicherers Vollmacht meiner Ehefrau Mein eigener Personalausweis Insgesamt hatte ich also neun Dokumente dabei, die meiner Ansicht nach vollständig und korrekt waren. Doch der Mitarbeiter bestand darauf, dass der Original-Personalausweis meiner Ehefrau notwendig sei, um den Zulassungsprozess fortzusetzen. Es stellt sich mir die Frage: Muss ich wirklich noch zusätzlich den Personalausweis meiner Frau im Original vorlegen, den sie selbst bei sich tragen muss, wenn ich bereits alle anderen relevanten Dokumente eingereicht habe? Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier entweder ein Mangel an Wissen oder eine unnötige Bürokratie im Spiel war. Der Frust wird noch dadurch verstärkt, dass der nächstmögliche Termin erst 8 Tage später verfügbar war. Für mich als berufstätige Person, die auf das Fahrzeug angewiesen ist, ist es äußerst schwierig, solche Termine wahrzunehmen, da ich beruflich gebunden bin. Dieses Vorgehen lässt mich ernsthaft an der Effizienz und Kundenorientierung unserer öffentlichen Verwaltungen zweifeln. Es geht nicht nur um eine verpasste Gelegenheit, sondern um das Fehlen eines funktionierenden Bürgerservices, der seinen Namen wirklich verdient....
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Mike Oberländer
Sehr schnell und kompetent
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sunny smith
Pünktlich auf die Minute. Sehr freundliche Dame, zügig gearbeitet. Wirklich sehr zufrieden
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Mohammad

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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