Zulassungsstelle im Landkreis Hameln-Pyrmont

Adresse:

Fluthamelstr. 15
31789 Hameln

Kontakt:

Fax:
05151-903-2202

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gülsen Olgunsoy Celik
Guten Morgen ihr habt nochnicht mal 1 Stern verdient heute morgen mach ich ein Termin um 4: 28 ja ich mußte zu arbeit deswegen da gibst nur 1 Tag in denn ganzen 6 Wochen der ausgerechnet der 24 Dezember ist und jeder weiß das es ein Arbeitstag ist bis Mittag also klicke ich auf die Uhrzeit die frei war und um 8 Uhr wird mein Termin einfach abgesagt sie hätten zu. Ja warum bittet sie erst an. Schande die Leute können sich die Tage und die Woche nicht aussuchen wann sie können. Es heißt nicht so viele Termine buchen geht doch garnicht bekommst ja nochnicht mal 1. Denken Sie alle sind zuhause und haben denn Tag Zeit was sie anbieten. Traurig dafür Personal gibst genug hatte nach 3 Monaten einen Termin und es waren noch 2 Mitarbeiter zu Verfügung die uns zugehört haben. Mir fehlte ein Schreiben was vorher nicht erwähnt wurde nachreichen durfte ich auch nicht. Deswegen brauche ich nochmal einen Termin. Habe deswegen extra Urlaub genommen und darf dann nochmals Urlaub nehmen wenn es dann mal ürgend wann klappt.
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Sweatex
Lachhafter Laden, Wartezeiten trotz Termin, reservierte Nummernschilder werden anderweitig vergeben - habe 40€ in den Wind geschossen und als Entschädigung gabs ne Packung Toffifee. Heute dort gewesen wegen eines neuen Schildes, online steht geöffnet, aber es ist geschlossen. Belasst es beim "geschlossen"
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elena Lena
Dort ist fast immer leer, und trozdem gibt es keine termine, habe ein termin bekommen in 3 wochen aber trozdem musste ich 20 min extra warten grosses chaos
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Gülsen Tuncay
Onlien Termin gebucht ging alles super schnell
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Carsten Wenzel
Termine in 3 Wochen und man kann Maschinen die 500000,-€ kommen nicht einsetzen. In Stadthagen wird wieder normal gearbeitet und man kann ohne Termin kommen. Warum hier nicht!!!!!!!???

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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