Zulassungsstelle im Landkreis Hameln-Pyrmont

Adresse:

Fluthamelstr. 15
31789 Hameln

Kontakt:

Fax:
05151-903-2202

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sascha Stock
Wollte nur ein Auto abmelden morgens vor der Arbeit leider nicht möglich da private laut Aussage der Angestellten die nichts zu tun hatte weil sie Kaffee getrunken hat erst ab 9.30 Uhr geht geht jetzt wäre für Händler, sorry das man hier einen Stern vergeben muss weil selbst den hat das Straßenverkehrsamt Hameln nicht verdient diese arrogante Art die man da leider immer wieder erfährt ist traurig und wie in meinem Fall reden wir hier über einen Arbeitsaufwand von ca 2 min. Sorry aber über diesen schuppen kann man sich nur aufregen mieser Service.
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Kassian
Alles ist bestens.
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gunter bernard
Online Führerschein Umtausch, PERFEKT. Abholung ohne Termin hat keine 5 Minuten gedauert. Besser geht nicht.DANKESCHÖN
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Ramona Dennow
Autozulassung mit Schrecken. Hier kann es sein das beim kleinsten Fehler beim Ausfüllen der Terminanfrage der Termin vor Ort abgelehnt wird. Alle Unterlagen waren vorhanden, nur die FIN in der Terminanfrage war inkorrekt. Dadurch sollte die Anmeldung des Wagens nicht stattfinden und man wird wieder weg geschickt. Letztendlich wurde glücklicherweise die Zulassung des Wagens doch noch gewährt. Die Onlineterminvergabe ist ansonsten gut. Manchmal sind plötzlich alle Termine weg und dann zu einem späteren Zeitpunkt sind wieder welche Verfügbar. Die Mitarbeiter wirken oft nicht sehr freundlich. Die Security am Eingang ist zwar immer nett, auch als ich zum ändern von anderen Daten dort war. Jedoch gibt es mir ein ungutes Gefühl wenn an einer solche Behörde die Security den Einlass regeln "muss". Alles in allem bin ich froh so wenig Kontakt wie möglich mit dem Straßenverkehrsamt zu haben.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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