Zulassungsstelle im Landkreis Hameln-Pyrmont

Adresse:

Fluthamelstr. 15
31789 Hameln

Kontakt:

Fax:
05151-903-2202

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexander Schnüll
Ersteinmal etwas positives vorweg. Ich finde es gut das man bei der Zulassungstelle viel Online erledigen kann. Jetzt kommen wir zu einem der Gründe für die 2 Sterne Bewertung. Ich hatte einen Termin zur Anmeldung eines Gebrauchtwagens für eine dritte Person. Es waren ALLE Unterlagen vorhanden. Dann hieß es plötzlich das der Personalausweis der person benötigt wird auf die das Auto Angemeldet werden sollte.Trotz Unterschriebener Vollmacht. Davon stand nichts auf der Liste der benötigten sachen. (Die Liste erhält man mit der Termin Bestätigung) dadurch war die Anmeldung nicht möglich. Man wartet also 3 Wochen auf einen Termin, nimmt sich dafür frei und wird dann von einer Angestellten der Zulassungsstelle mit irgendwelchen dummen sprüchen nachhause geschickt. Dann ist es nicht einmal möglich Vorort einen neuen Termin zu machen. Was für die Abwicklung der Termine echt unvorteilhaft ist. Ich möchte die Frau von der zulassungstelle bitten in Zukunft ihre Dumme, Rechthaberische Art abzulegen. Mit sowas macht man sich extrem unbeliebt. Zudem möchte ich den Leiter der Zulassungstelle bitten etwas mehr dafür zu sorgen das sich besagte Angestellte besser gegenüber der Zahlenden Kundschaft benehmen.
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Jan Schwekendiek
Sehr freundliche Mitarbeiter, organisatorisch läuft da aber etwas gewaltig schief. Wie kann es sein, dass eine einfache Anmeldung eines Autos drei Wochen dauern soll??? Nächster Termin 7.1.26 und das am 17.12.25 Jetzt habe ich den Kram schon über einen Händler eingereicht und es wird trotzdem nicht in 24h abgearbeitet. Wo ist das Problem bei euch?
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Alex K
Es wurde Rücksicht auf meine Menschlichkeit genommen und ziemlich spontan eine Lösung gefunden. Danke nochmal :)
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Christel Baum
Am 26.11. 2025 war ich zum Führerscheintausch beim Strassenverkehrsamt in Hameln. Der Mitarbeiter von der Security am Eingang war sehr nett und hilfsbereit und hat mir alles genau erklärt. Es gab nichts zu beanstanden.
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K M
Das Beste an dem StVA ist, dass man vieles online erledigen kann. Wenn man etwas telefonisch oder persönlich klären muss, ist es jedoch wirklich anstrengend. Es gibt dort keine Gespräche mit einer Mitarbeiterin, bei denen man nicht zurechtgewiesen oder auf eine persönliche Meinung hingewiesen wird. Wenn alle Unterlagen da sind oder ich eine neue Landkreisplakette benötige, dann bitte einfach erledigen – und mir nicht erklären, dass sie nicht genug beschädigt ist oder dass es nicht nachhaltig sei. Ich bezahle dafür, also bitte einfach erledigen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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