Zulassungsstelle im Landkreis Grafschaft Bentheim

Adresse:

Van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn

Kontakt:

Fax:
05921-96-1146

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jeroen Grendelman
Mein letzter Besuch bei der Führerscheinstelle in Nordhorn war leider sehr enttäuschend. Nachdem ich einen Termin vereinbart hatte, fuhr ich dorthin, nur um zu erfahren, dass mein Name nicht im System erfasst war. Offenbar war mein Termin nicht korrekt eingetragen worden, sodass ich umsonst dort war. Was die Situation noch unangenehmer machte, war die Art und Weise, wie man mit mir sprach. Anstatt Verständnis zu zeigen oder sich zu entschuldigen, wurde mir in einem überfüllten Wartezimmer unterstellt, ich hätte den Termin vielleicht selbst vereinbart, da häufig Leute ohne Termin erscheinen. Das empfand ich als äußerst unprofessionell und sogar erniedrigend. Darüber hinaus ging eine Mitarbeiterin sehr fahrlässig mit meiner Privatsphäre um, indem sie eine meiner E-Mails vor anderen Anwesenden laut vorlas. Dies ist nicht nur unangemessen, sondern in einer Behörde schlichtweg inakzeptabel. Zu allem Überfluss wurde ich von einer blonden jungen Frau äußerst unhöflich behandelt. Anstatt mir zu helfen oder nach einer Lösung zu suchen, wurde ich barsch abgewiesen. Am Ende wurde mir also nicht geholfen, obwohl ich Zeit und Mühe in den Termin investiert hatte. Kurz gesagt: Meine Erfahrung war durchweg negativ. Ich hoffe, die Organisation achtet künftig sowohl auf die administrativen Abläufe als auch auf den Umgang mit den Bürgern, denn so etwas sollte wirklich nicht vorkommen.
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Uwe Hesse
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Jan Ullrich
Selten erlebt, dass eine Behörde so schlecht geworden ist. Seit 2020 ging’s nur noch bergab. Da ist jede andere mir bekannte Zulassungsstelle besser. Schade.
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Ralf & Nadine
Mit Termin einfach schnell erledigt. Freundliche Kommunikation dort.
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Gert Völkerink
Es gibt Orte wo man lieber hingeht 🤔

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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