Zulassungsstelle im Landkreis Goslar

Adresse:

Stapelner Str. 8
38644 Goslar

Kontakt:

Fax:
05321-376-969

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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DBseesen
Normales Straßenverkehrsamt mit einer Spielecke ohne Spielzeug... Super.
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Torsten Ellendt
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Vince Chester
Mit Termin, schnell und unkompliziert.
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Vadym Aleksandrovych
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Kai Wiggenhorn
Nach dem Tod meines Vaters musste ich sein Fahrzeug abmelden. Deshalb habe ich bei der Zulassungsstelle Goslar angerufen und nachgefragt, wie ich dies als Erbe erledigen kann. Mir wurde dabei eindeutig mitgeteilt, dass ich persönlich einen Termin in Goslar wahrnehmen müsse und es keine andere Möglichkeit gäbe. Da ich aus dem Großraum Mainz komme, hätte das für mich eine An- und Rückreise von rund 760 Kilometern bedeutet. Zum Glück habe ich anschließend bei der Zulassungsstelle Mainz-Bingen am Standort Bingen nachgefragt. Dort wurde mir sofort geholfen. Man erklärte mir, dass die Abmeldung problemlos vor Ort durchgeführt werden kann und eine Fahrt nach Goslar überhaupt nicht notwendig ist. Besonders enttäuschend finde ich nicht, dass man möglicherweise nicht jede Sonderregelung kennt. Enttäuschend ist vielmehr, dass offenbar niemand bereit war, nach einer Lösung zu suchen oder sich die Mühe zu machen, die Auskunft zu überprüfen. Stattdessen wurde mir ohne weitere Prüfung eine Reise von 760 Kilometern zugemutet – und das in einer Situation, in der man sich ohnehin mit den Folgen eines Todesfalls auseinandersetzen muss. Von einer bürgernahen Verwaltung hätte ich deutlich mehr Servicebereitschaft und Unterstützung erwartet. Leider habe ich mich mit meinem Anliegen weder ernst genommen noch gut beraten gefühlt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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