Zulassungsstelle im Landkreis Gifhorn

Adresse:

Im Heidland 39
38518 Gifhorn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05371-82-650

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sybille Schönfelder
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Pedro Almeida
Ich habe zum ersten Mal den Online‑Zulassungsprozess (i‑Kfz) genutzt und war positiv überrascht, wie einfach und unkompliziert alles funktioniert hat. Besonders beeindruckt hat mich die Geschwindigkeit: Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Gifhorn haben mir die Unterlagen bereits nach drei Tagen per Post zugeschickt.
So stelle ich die Digitalisierung von Behördlichen Prozessen vor. Bitte weiterhin mit solchen guten Beispielen dazu beitragen, den Standort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten 💪
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Udo Panzer
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Ricky
Sehr schlecht zu finden, hab daher das Bild eingestellt. Personal sehr freundlich 😊
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Bernd Thieme
Freundlich, routinierte, schnelle Mitarbeiter! 🚨Achtung: extra Alleingang für Menschen mit Terminen, nicht an der Schlange anstellen! An der Schlange vorbeigehen Leider wird einem erst nach 5 Minuten klar, dass man in der Schlange von 20 Menschen hätte vorbeigehen können, wenn man bereits einen Termin hat da gibt es einen anderen Eingang! Ich habe auch mitbekommen, dass es anderen Passanten genauso ging. Man kann das Schild nämlich erst lesen, wenn man ein paar Meter davor steht, dass man links abbiegen soll. Habe einen Vorschlag gemacht, dass sie nun ein Schild anbringen oder einen kleinen Aufsteller, dass man die andere Tür direkt benutzen kann, Sind wir erst seit drei Monaten in der neuen Stelle ;-)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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