Zulassungsstelle im Landkreis Gifhorn

Adresse:

Im Heidland 39
38518 Gifhorn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05371-82-650

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Matro1965
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Thorsten Huebel
Ich mußte meinen alten grauen Lappen umtauschen. Am Do. 4.9.25 habe ich mir um 22.30 Uhr einen Termin für den nächsten Tag um 9.30 Uhr reserviert. Um 9.25 Uhr kam ich bei der Führerscheinstelle an, um 9.27 Uhr konnte ich ins Büro eintreten und um 9.36 Uhr war alles erledigt. Die Sachbearbeiterin war äußerst freundlich und kompetent. Da gab es rein gar nichts zu meckern. Ein überaus positiver Besuch bei der Führerscheinstelle. :-)
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Björn Bolte
Hallo Ich war zum Führerscheintausch Vorort. 0830 stand der Termin an um 0838 war ich wieder auf dem Parkplatz! Die Betreuung durch Hr. Göcem war wirklich gut und effizient. Eine kleine Verbesserung, bitte den Link zur Absage schon in den originären Termin packen und nicht erst in die Erinnerung.
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Tim Les Paul
Man muss hier nur gutes schreiben sonst wird es nicht veröffentlicht. Ich find es klasse das man angeblich seit 01.08. wieder eine Bescheinigung mehr braucht, lief anscheinend vorher zu gut. Bester Laden im besten Land.
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Bogdan Bogdan Khvoynitskiy
Bürokratie pur! Früher konnte man einfach hingehen, eine Nummer ziehen, warten und alles erledigen. Heute muss man Wochen im Voraus Termine vereinbaren und zusätzliche Zeit einplanen. Niemand übernimmt Verantwortung. Man fährt 30 km, nur um zu hören: „Nein, ohne Termin geht nichts.“ Kommt man später wieder, nach weiteren 60 km, heißt es plötzlich: „Nein, wir sind nicht zuständig, weil Sie angeblich woanders gemeldet sind.“ Aber es ist doch das gleiche Gebiet – stehen diese Daten nicht längst im Computer? Am Ende: ein verlorener Arbeitstag, über 100 km mit dem Auto – das nennt sich dann Klimaschutz! In letzter Zeit ist es überall so. Sehr enttäuschend und bürgerunfreundlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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