Zulassungsstelle im Landkreis Gifhorn

Adresse:

Im Heidland 39
38518 Gifhorn

Kontakt:

Tel.:
Fax:
05371-82-650

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Simon Guetl
Naja, auf den (Doppel-) Termin musste ich zwei Wochen warten. Das fand ich nicht so gut. Aber an dem Tag auf die Minute genau wurde ich über das System im Warteraum aufgerufen von Frau R. Wirklich sehr natürlich freundlich. Auch als ich wegen kurzentschlossener Umentscheidung auf ein Saisonkennzeichen noch schnell mit der Versicherung telefonieren musste wegen einer dafür anderen Versicherungsnummer, also EVB. Schilder im Dritten Stock. Alles schnell und zügig.
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Sebastian H.
Sehr freundlich und schnelle Bearbeitung.
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Susa FaRa
Nachdem ich 20 Minuten nach meinem vereinbarten Termin im kalten Treppenhaus vor der Anzeigetafel wartend mal nachgefragt habe, wann ich denn aufgerufen werde, wurde mir ziemlich pampig gesagt, ich hätte hier keinen Termin. Ich zeigte meine Email Bestätigung .darauf hieß es, ich wäre nicht dagewesen und deshalb abgehakt worden. Der Termin war richtig und bestätigt. Ich saß 20 Minuten vor dem Termin da. Die Antworten der beiden Mitarbeiter waren pampig und desinteressiert. Keine Entschuldigung für den Fehler. Mir wurde die Schuld gegeben. Was soll man erwarten???
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Kadda
Es gibt zu wenig Termine für den Bedarf. Es ist als Bürgerin nicht nachvollziehbar, dass ich wochenlang auf einen Termin warten muss und nicht nur das, sondern auch noch warten muss, bis mir überhaupt online Termine zur Verfügung gestellt werden. Das ist keinesfalls bürgerfreundlich, sondern hochgradig ärgerlich. Allerdings der Termin an sich verlief reibungslos (Führerscheinumtausch), vom pünktlichen Aufruf bis zum freundlichen Mitarbeiter.
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Stefan
Super schnelle und freundliche Abläufe/Mitarbeiter im neuen Gebäude.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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