Zulassungsstelle im Landkreis Friesland

Adresse:

Am Bullhamm 13
26441 Jever

Kontakt:

Fax:
04461-919-8325

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Susie
So geht Digitalisierung
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E. Lütjens
Super Service, ging alles mega schnell. Ich bin sehr zufrieden 🍀
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Christina F.
Toller Service!!! Wer bei Frau Bobrich "landet" darf sich freuen!!! Die Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit hat mich total begeistert! Ein sehr schönes Erlebnis in der heutigen Zeit :-) Vielen Dank dafür!!!
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nieke schimmack
Ich habe meinen Führerschein bereits im Januar beantragt, und laut Auskunft ist er auch schon seit einiger Zeit vor Ort – trotzdem ist es praktisch unmöglich, einen Termin zu bekommen. Das ist wirklich frustrierend und für eine Behörde dieser Größe schwer nachvollziehbar. Besonders unangenehm war mein Kontakt mit dem Herrn aus Zimmer 13. Ich wurde von ihm sehr respektlos behandelt und hatte das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Sein Umgangston war herablassend und absolut unangebracht. Positiv hervorheben möchte ich allerdings die Dame am Empfang – sie war sehr freundlich, hilfsbereit und hat sich bemüht, die Situation zu entschärfen. Insgesamt leider eine enttäuschende Erfahrung, vor allem wegen der langen Wartezeit und des unprofessionellen Verhaltens einzelner Mitarbeiter.
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deike müller
Alle super nett, nur leider sehr umständlich geworden da man nur noch mit Termin kommen kann. Frühstmöglicher Termin dann in einer Woche.... Das alte System war doch viel einfacher.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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