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Zulassungsstelle im Landkreis Friesland

Adresse:

Am Bullhamm 13
26441 Jever

Kontakt:

Fax:
04461-919-8325

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dennis S.
Auf den Führerschein 5 Wochen gewartet, dann eine Email bekommen, angerufen und ja nochmal ne Woche warten fürs Abholen. Ja es ist viel los usw. aber das finde ich persönlich schon echt sehr frech, ich weis nicht warum aber dann muss man mehr Kapazitäten schaffen!
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419nico
Ich bin sehr glücklich hier. Gerade auch mit der Terminvergabe etc. (Ich habe vorher in WHV gewohnt). Alle Leute sind sehr nett und nehmen sich Zeit für die Anliegen. Danke!
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Tias
Von mir auch nur einen Stern, war leider ohne Termin dort und wollte meinen Führerschein gegen den neuen Tauschen. Hatte nur eine Frage um den Rest vom selbst mitgebrachten Formular auszufüllen. Wurde wieder abgewiesen weil man nicht eben den Personalausweis und den Führerschein kopieren konnte. ( Immerhin wurde mein Bild schon aufgeklebt ) Stattdessen wurde ich belehrt das es wohl sehr lange dauern wird , da Kollegen Krank seien oder so. In der Zeit wäre der Antrag erledigt gewesen!!! Stattdessen unvollrichteter Dinge wieder über 30km Nachhause gefahren. ( Sehr gut für die Umwelt) Nun per Post den Antrag geschickt. Zusätzlich meine Kosten, plus die Kosten für unnötige Fahrt und den Führerschein irgendwann!!! Unmöglich solch eine Vorgehensweise. Für alle anderen, Termin auf jeden Fall vorher Buchen und am besten dem Personal keine Arbeit machen.
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A. Hinnah
Schneller Service....besonderer Dank geht an Frau B aus Zimmer 15...Danke
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Marvin Schilling
Dieser 1 Stern ist leider dafür das man sehr lange warten muss gerade zum bezahlen keiner weit und breit in Sicht alle sitzen hier zum bezahlen und keiner wird aufgerufen

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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