Zulassungsstelle im Landkreis Diepholz

Adresse:

Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz

Kontakt:

Fax:
05441-976-1786

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Privater Account
!!Ein Behördengang, mit Freude!! Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Diepholz und bin wirklich begeistert. Die Mitarbeiter waren nicht nur unglaublich freundlich, sondern auch sehr kompetent und geduldig. Man hat sich Zeit genommen, alle meine Fragen umfassend zu beantworten, und der gesamte Vorgang lief reibungslos und schnell ab. Ein wirklich toller Service, den man so nicht überall findet. Vielen Dank und liebe Grüße! *Der Herr, mit dem Dodge und der Frage bezüglich der kürzeren Kennzeichen*
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Philipp Luersen
Services die gesetzlich vorgeschriebenen sind werden abgelehnt durch extrem unfreundliche / schnippische Mitarbeiterinnen. Extrem lange Wartezeiten ohne Ergebnisse sind hier vorprogrammiert. Auf Nachfrage bei der Polizei Unverständnis, dass StVO Behörde nicht weiterhelfen konnte. Wurde dann durch die Polizei geklärt. Leider muss man ja hier vorbei schauen für Kfz Angelegenheiten. Falls sie jemals das Vergnügen haben ein Auto anmelden zu müssen wünsche ich ihnen starke Nerven und am besten nehmen sie sich dafür 2 Tage Urlaub.
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Thomas Tegas
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Alexander Müller
Sofort drangekommen, Freundlicher Mitarbeiter
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Mike Oberländer
War wieder mal auf dem Amt und bedanke mich für die super schnelle und freundliche Bearbeitung

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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