Zulassungsstelle im Landkreis Cuxhaven

Adresse:

Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven

Öffnungszeiten:

Buchen Sie bitte unbedingt vorab online über den Link einen Termin. Um eine zuverlässig schnelle Bearbeitung aller Anträge gewährleisten zu können, verzichten Sie bitte auf Anrufe bzgl. Terminanfragen.

Rezensionen:

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bernd holle
Also was soll ich sagen hatte top Service von einem Mitarbeiter und sehr schlechten und widerwillig Service von einem anderen Mitarbeiter vom Service-Team am Schalter
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Silke Walter
Schnell und unkompliziert, aber man braucht einen Termin.
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Kay Burkert
Leider gibt es keine andere Möglichkeit seinen Wagen zuzulassen. Sonst wäre das meine letzte Anlaufstelle. Hauptsache es wird pünktlich um 12 Uhr Feierabend gemacht.
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Kim Fietze
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Edroxxya
Eine normale Zulassungsstelle aber mit super freundlichem Personal. Sehr lösungsorientiert und entgegenkommend.

Unterlagen:

Außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. noch gesiegelte Kennzeichen
3. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)

Ausfuhrkennzeichen
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
3. Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
4. gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
5. Personalausweis oder Reisepass/ Pass (hier wird keine zusätzliche Meldebescheinigung benötigt)
6. ggf. Kennzeichenschilder beim zugelassenen Fahrzeug
7. Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

Halterdaten ändern
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)
3. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
4. Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)

Ummeldung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Landkreis Cuxhaven
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung oder Kennzeichenwechsel erforderlich)
3. Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
4. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
5. gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)

Kurzzeitkennzeichen
1. elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (evB-Nummer)
2. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
3. Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
4. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (ausgedruckte Kopie ausreichend)
5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (ausgedruckte Kopie ausreichend)
6. Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt.
7. Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Personalausweis sowie den des Vollmachtgebers.

Neuzulassung eines Fahrzeuges
1. Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
2. Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
3. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
4. Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
5. Handelsregisterauszug (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird)
6. Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
7. Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
8. SEPA - Lastschriftmandat

Oldtimerkennzeichen (H)
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
3. Gutachten nach § 23 StVZO elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer) bei Halterwechsel oder hinzufügen einer Saison
4. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
5. Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
6. Sepa-Lastschriftmandat

Zulassung von Elektrofahrzeugen "E"
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
3. elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU) Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
4. Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person
1. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
2. Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
3. gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
4. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
5. Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
6. Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
7. evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder SEPA - Lastschriftmandat

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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