Zulassungsstelle im Landkreis Cloppenburg

Adresse:

Eschstr. 29
49661 Cloppenburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04471-15-115

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Joachim Bäker
Kompetente und freundliche Mitarbeiter
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Andreas Möller
Insbesondere mit der online Reservierung geht es zügig und reibungslos. Die Kosten sind transparent, das Vorgehen wird erläutert. Wenn man z.B. ein neues Kennzeichen benötigt oder zum Schluss bezahlt, kann man ohne Wartezeit direkt wieder an den Schalter zurückkehren. Das nenne ich kundenfreundlich.
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Dastin Hoffmann
Hat tatsächlich Spaß gemacht. Das team hatte sehr gute laune :) War morgens dort. Vielleicht eine Empfehlung
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Leon Brümmer
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Andreas Winkeler
Das Schrankensystem auf dem Parkplatz ist eine Katastrophe.. wenn man vergisst oder es schlichtweg nicht weiß steht man beim Verlassen des Parkplatzes vor verschlossen Schranken.. Dann kann man sich erst mal erneut einen Parkplatz suchen, wieder in das vorherige Büro laufen um sich einen Coin zu holen, da es die Mitarbeiter versäumt haben dir einen zu geben.. Wozu dieses System?? Bei der Zuweisung eines Termins online wird einem eine Bestätigung mit einem Code zugeschickt .. Das man dann im Wartebereich trotzdem warten und auf den Aufruf dieser Nr warten muss steht nirgends geschrieben.. Dann müssen sich die Mitarbeiter nicht wundern das immer wieder Leute ins Büro stürzen und trotz Termin nicht wissen das sie warten müssen.. Behörde Cloppenburg, immer wieder ein Erlebnis..

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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