Zulassungsstelle im Landkreis Cloppenburg

Adresse:

Eschstr. 29
49661 Cloppenburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04471-15-115

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Eugen Esau
Moin, ich möchte dem gesamten Team der Kfz-Zulassungsstelle meinen herzlichen Dank aussprechen. Besonders Herrn Philipp Specker möchte ich ein großes Lob aussprechen. Er war außergewöhnlich freundlich, höflich und sehr hilfsbereit. Man merkt sofort, dass er seine Arbeit mit Herz und großer Professionalität macht. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beantragung meiner roten Kennzeichen lief dank Herrn Philipp Specker völlig unkompliziert und reibungslos. Alles wurde verständlich erklärt und sehr freundlich begleitet. So einen Service erlebt man wirklich nicht überall. Von ganzem Herzen danke ich dafür und wünsche dem gesamten Team Gottes reichen Segen, Gesundheit und alles Gute im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Viele Grüße Eugen Esau 🙌
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Stephanie Tönnies
Schlimm
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Ina K
Zulassungsstelle Zimmer 1: Die Dame ist so unfreundlich, die sollte ihren Job wechseln, wenn sie nicht mit Menschen umgehen kann! Einfach nur beschämend!
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Ryan
Online-Terminvergabe funktioniert wunderbar. Nur wunderte ich mich, wo man nun mit dem Code hin muss. Antwort: nirgends. Die Nummer wird früher oder später aufgerufen. Ob man da ist oder nicht 😂 Anliegen wurde schnell und sachgemäß verarbeitet. Mit den richtigen Dokumenten ist ein Amtsgang auch schnell erledigt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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