Zulassungsstelle im Landkreis Celle

Adresse:

Speicherstr.2
29221 Celle

Kontakt:

Fax:
05141-916-1598

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nakedwildman
Termine nicht möglich zu buchen, seit 3 Wochen schaue ich aktiv nach Terminen, um ein KFZ abzumelden, und permanent steht dort Zitat: "Für Ihre Auswahl gibt es zur Zeit keine freien Termine, die über das Internet gebucht werden können.". Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls eine absolute Katastrophe, dort wird das Telefon konsequent ignoriert. Ein Hoch auf unseren Verwaltungstrakt und die Digitalisierung!
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TheJohnDeltaProject
Sechs Wochen um ein Auto an/um/abzumelden? Was stimmt mit euch nicht? Eure Bürokratie und eure Ämter in Celle sind nur noch lachhaft. Werde beim nächsten Blitzer etc auch darauf verweisen, dass ich keine Termine frei habe um euch Geld zu überweise. Nur noch lächerlich in diesem Land
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Oliver Habenicht
ich kann nur sagen vielen Dank!! Herr Hasselbach hat es möglich gemacht. Velen herzlich Dank. Viele sehen die viele Arbeit nicht, die hinter Ihren Türen tagtäglich abgearbeitet wird! Super Service und nochmals besten Dank.
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Maurice Anonymisiert
Eine absolute Katastrophe. Die online Zulassung über ikfz funktioniert nicht, weil der Landkreis Celle angeblich nicht zuständig ist. (Ich wohne und bin auch hier im Landkreis Celle gemeldet.) und man muss Monate auf einen Termin warten. Anrufen kann man sich auch sparen, weil eh keiner ran geht. Ein Hoch auf die Digitalisierung.
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Frank Kresse
Man bekommt nur Termine mit Anmeldung. Mitarbeiter sind sehr arrogant. Die Preise sind Wucher.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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