Zulassungsstelle im Landkreis Celle

Adresse:

Speicherstr.2
29221 Celle

Kontakt:

Fax:
05141-916-1598

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Cellerjunge
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Lennart Riedel
1. Die Seite der Zulassungsstelle bedarf dringend einer Revision. Zu unübersichtlich. Die Seite sollte für den Bürger und nicht für IT-Geübte gemacht sein. 2. Bei der Online An-und Abmeldung werden nur Paypal und Visa Card angeboten. Was soll das?? Welcher Rentner hat das schon. Vorschlag: Vorkasse oder Direktüberweisung. Wer Homebanking hat, kein Problem. Wer es nicht hat, Überweisung am nächsten Tag---immer noch besser als Terminvergabe. 3. Es gibt in dem Bereich viele Webseiten, die so aufgemacht sind, wie die vom Landkreis, sind aber mit 50€ wuchermäßig kostenpflichtig. Der Landkreis könnte juristisch dagegen vorgehen, tut er aber nicht. Bequemlichkeit oder Ignoranz. Lennart Riedel
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Doop Snogg
Wartezeiten von 2-3 Stunden oder mehr völlig normal, plant schonmal euren Urlaub !
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Frank Bock
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Uwe Weber
... Und besonders schön ist es, wenn am 02.01.2026 ca. 25 Menschen mit Kennzeichen in der Hand vor der verschlossenen Tür stehen. Keine Information im Internet, der AB verweist auf die Sprechzeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und kein Hinweis an der Tür. Schlimmer geht ja bekanntlich immer !!! Noch schlimmer kann man jedenfalls mit seinen Bürgern nicht umgehen. Unglaublich, ständig überlastet und nicht mal in der Lage ausfallende Öffnungszeitenb zu kommunizieren. Ich sitze jetzt (02.01.2026, 11:32 Uhr) im Büro un arbeite bereits seit 2 Stunden. 2 Stunden am Morgen habe ich vor der Zulassungstelle verbracht! Wer ist da eingeltich der Amtsleiter ????? Ich muß hier auf Google mit einem Stern bewerten, sonst wird die Rezession icht gepostet. Bewertung real natürlich 0,00 Punkte !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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