Zulassungsstelle im Landkreis Ammerland

Adresse:

Ammerlandallee 12
26655 Westerstede

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04488-56-1179

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maus'77
Beim Jugendamt läuft vieles schief und nicht richtig, man wird ungerecht behandelt. Seid 5,5 Jahren wird man vom Jugendamt (Herr F.) und von der Wohngruppe ( Herr H.) unserer Tochter nur hingehalten, belogen, verarscht und enttäuscht man wird von Anfang an nur wie Dreck behandelt. Es gibt seid Jahren auch überhaupt kein einziges entgegenkommen von denen und mit den Eltern wird auch nichts abgesprochen ob man mit was einverstanden ist oder nicht,sprich die machen was die wollen mit dem Kind. Man soll immer nur nach deren Nase tanzen und nur das machen was die wollen und gehen nie auf eigene Wünsche und Interessen ein. Auf Kompromisse und Vorschläge wird auch nie drauf eingegangen das interessiert den nicht. Man soll immer nur das Kind Jahr für Jahr besuchen und immer nur mit Anstands wau wau ( Betreuer) man darf nie mal mit ihr alleine was machen oder geschweige denn was unternehmen für mehr ist man nämlich nicht Wert. Sie darf uns nie mal zuhause besuchen oder mal übernachten wie sich das eigendlich gehört, wie bei anderen Kindern auch. Von Anfang an läuft alles völlig falsch,warum wird man nur so mies und unverschämt behandelt? Erst fanden die Besuche alle 14 tage statt oder öfter auch erst später und jetzt aufeinmal sollten die Besuche nur noch alle 6 Wochen stattfinden um sie noch weniger zusehen anstatt das es mehr wird was eine riesen Frechheit ist. Man hat auf diese langweiligen und eintönigen Besuche keine Lust mehr,weil man mit ihr immer noch nicht so reden darf wie man möchte, sie bekommt so gut wie gar nicht ihren Mund auf. Kein Wunder wenn der Betreuer immer nur dabei sitzt und man nur noch unter Beobachtung steht. Man hat das Gefühl das sie manipuliert und unter Druck gesetzt wird. Man sitzt immer nur in einem leeren Raum mit Tisch und Stühle das wars oder mal Spaziergänge oder blöd auf dem Spielplatz rumstehen mehr darf man mit dem Kind nicht machen was auf Dauer zu langweilig und eintönig geworden ist. Man möchte doch was unternehmen und auch mal zuhause haben,aber nein interessiert nicht. Jetzt sieht man das Kind gar nicht mehr was sehr traurig ist. Das ist keine Familienzusammenführung sondern eher Familienzerstörung was mit einem gemacht wird. Die machen die Familie mit voller Absicht für immer kaputt. Man schreibt das Kind ständig Postkarten und Briefe selbst das wird boykottiert das sie uns zurückschreibt und Kontakt zu ihr haben. Die wollen nur das Geld weiter kassieren um sich zu bereichern ,deswegen rücken die das Kind nicht mehr raus um die Familie endgültig kaputt zu machen. Also Kind gestohlen bleibt für immer gestohlen ist so und das nennt sich Familienzusammenführung und Rückführung,. Ha ha!!!
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Dennis Thoben
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Arndt
Netter Mitarbeiter bei der KFZ Anmeldung. Auch die Vergabe der Onlinetermine ist prinzipiell gut. Jedoch bei Termin 9 Uhr bereits 35 Minuten Verzug. Davor können doch kaum Unmengen an Kunden dort gewesen sein und der Vorgang ist zeitlich bestimmt statistisch gut erfasst, da es nicht viel zu reden gibt. Daher erscheint die Wartezeit überflüssig und vermeidbar...und dürfte im Tagesverlauf noch nerviger werden.
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Dmytro Hurbik
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Yeni Purwandari
schnell und nett :)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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