Zulassungsstelle in Stadt Wismar

Adresse:

Scheuerstr. 2
23966 Wismar

Kontakt:

Fax:
03841-251-3203

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Streetfighter Freunde Wismar
Telefonisch jemanden zu erreichen unmöglich.Es muss doch möglich sein da jemanden telefonisch zu erreichen. Ich kann nicht wegen jeder kleinen Frage einen Termin machen.
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Hansa Matze
Wenn ich könnte würde ich gar keine Sterne geben. Unfreundlich und herablassend. Von 8:30 bis 15:00 für 2 Vorgänge. Dann wir Mann bei Schnefall auch noch aus dem Wartebereich gebeten. Eine Frechheit. Diese Personen werden auch durch unsere Gebühren finanziert. Danke für Nichts Hansestadt Wismar.😡😡😡😡
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Hacki Hack
War heute wegen meinem Führerschein da und wollte ein Termin machen. Sowas unfreundliches. sorry, bin Pendler und nicht so die Zeit das versteht man da nicht. Es muss online und nicht anders
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Erika Weiland
Wollte heute zur Zulassungsstelle in der Scheuerstrasse, bin gestern extra vorbei gegangen um zu schauen ob heute offen ist , da ich im Internet nichts gefunden habe das heute geschlossen ist. Ich also heute morgen hin und siehe da ,die Zulassungsstelle hatte doch tatsächlich geschlossen. Der Weg war also umsonst, schade das spricht nicht gerade für Kundenfreundlichkeit. Man sollte sich doch an die angegebenen Öffnungszeiten im Internen halten. Für das neue Jahr wünsche ich allen Miteinander alles Gute und vielleicht ist eine Verbesserung der Internetseite möglich.
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travelpotatoes #runtervondercouch
Man sollte doch erwarten können das nach 3 Monaten auch online darauf hingewiesen werden kann, dass Termine nur noch nach Vereinbarung stattfinden. Der Aufsteller vor Ort ist etwas spät in der Informationskette. Tag Urlaub futsch und nur Lauferei wieder mit dem Autohändler. Bürgerfreundlich geht anders.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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