Zulassungsstelle in Stadt Stralsund

Adresse:

Schillstr. 5-7
18408 Stralsund

Kontakt:

Fax:
03831-25253-738

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Buchmann
Ich bin absolut begeistert von der Kfz-Zulassungsstelle Stralsund. Die Mitarbeiter sind extrem nett, lösungsorientiert und hilfsbereit. ​Da es sich um meinen ersten Dienstwagen handelte, war ich mir bei den Dokumenten etwas unsicher und mir fehlten anfangs tatsächlich ein paar Unterlagen. Trotz des Mehraufwands blieb der zuständige Mitarbeiter unglaublich freundlich, ruhig und hat mir alles super und verständlich erklärt. Man fühlt sich hier als Bürger wirklich ernst genommen und bestens unterstützt! ​Ein kleiner Tipp an alle: Es ist definitiv empfehlenswert, sich die Homepage vorher genau durchzulesen, damit man auch wirklich alles dabeihat. ​Vielen Dank für den tollen und reibungslosen Service – so macht Behörde Spaß!
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S. H. (MindSmile)
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Enrico Schmidt
Einfach nur schlechtes Ordnungsamt
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RostigerKolben
Leider müssen die Sterne vergeben werden, aber nicht mal den ein hat die Zulassungsstelle in Stralsund verdient. Dass das seit Jahren ein Glückspiel ist, wissen bereits viele, die dort versucht haben ein Auto zuzulassen. Ich durfte zwei mal weg treten, weil ich zum anmelden des Autos kein Fahrzeugschein vorlegen konnte, trotz der eidesstaatliche Erklärung von dem Verkäufer. Jetzt muss man sich folgendes vorstellen. Ihr kauft vor 6 Jahren ein Auto in München und wolltet das Auto jetzt zulassen. Da bekommt ihr als Antwort, dass der Verkäufer, der die eidesstattliche Erklärung unterschrieben hat, persönlich erscheinen muss. Ich wette mit euch, jeder hebt mindestens 10 Jahre lang die Telefonnummer vom Verkäufer und jeder Verkäufer behält mindestens 10 Jahre seine aktuelle Nummer. Und mit Sicherheit würde jeder aus München nach Stralsund reisen um zu sagen wie Nass die sind, die so was fordern
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Anatoliy Herrmann

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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