Zulassungsstelle in Stadt Stralsund

Adresse:

Schillstr. 5-7
18408 Stralsund

Kontakt:

Fax:
03831-25253-738

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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M.R. Service & Co
Standesamt ist sehr nett und kooperativ...
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Alexander Dießner
Sehr positives erstes Erlebnis mit den Behörden in Stralsund! Die Online-Terminvereinbarung funktionierte reibungslos, und ich wurde pünktlich zur gebuchten Zeit aufgerufen. Die Bearbeitung meines Anliegens erfolgte schnell und professionell. Einziger kleiner Verbesserungsvorschlag: Es war mir nicht ersichtlich, dass bei einem bereits vereinbarten Termin keine Wartenummer gezogen werden muss. Ein entsprechender Hinweis in der Bestätigungsmail wäre gut gewesen.
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Anush AntranikLion
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Ali jan Alipanah
Meine Tochter wurde am 1. September geboren, und das Krankenhaus schickte alle Unterlagen gleich am ersten Tag an dieses Büro. Bis heute ist die Geburtsurkunde meiner Tochter jedoch nicht angekommen, da die Mitarbeiterin in Urlaub gegangen ist, nachdem sie mir die notwendigen Unterlagen geschickt hatte. Außerdem stehe ich nun auch von mehreren anderen Ämtern unter Druck. Zweitens ist die Geburtsurkunde für den Abschluss einer Versicherung erforderlich. Leider meldet sich niemand. Wenn das so weitergeht, muss ich wohl den Bürgermeister persönlich anrufen und ihm das Problem schildern.
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Kuhler Hugo
Ich fasse mich kurz, Behörden sind Behörden. Ewige Bearbeitungszeit und dann dies schön in Rechnung stellen von 50€. Ihr habt sie doch nicht mehr alle. Bürger abziehen können se am besten. Traurige Welt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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