Zulassungsstelle in Stadt Rostock

Adresse:

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Kontakt:

Fax:
0381-381-9343

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thessa Leich
Terminvergabe sehr schlecht gelöst. Ich habe immer mal wieder reingeschaut und dann einen Termin eine Woche später bekommen. Ansonsten ist es ziemlich doof, dass man 2 Wochen auf einen Termin warten muss. Auch die Öffnungszeiten sind natürlich nicht das gelbe vom Ei. Auf Grund der schlechten Bewertungen hatte ich mich mental schon auf das schlimmste vorbereitet. Aber nun zum positiven: alles gut ausgeschildert, wir wurden pünktlich aufgerufen und sehr nette Mitarbeiterin. Ich glaube Brüger oder so ähnlich…
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dreamcatcher2000nx
Sehr schlecht Termine zu bekommen. Etwa 14 Tage vorlaufzeit bei zulassen eines Kfz. Sehr gut wenn man spontan ein Auto kaufen muss und darauf angewiesen ist. Online Zulassung ohne Funktion.
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Johannes John
Einfach eine Katastrophe. Da wundert es nicht, dass es mit Deutschland rapide Bergab geht. Als Bürger und Steuerzahler wird man von diesen Pseudo Staatsdiener gegängelt ohne Ende. Dann wundert man sich auch nicht warum die Digitalisierung so schleppend voran kommt. Dann bräuchte man diese S....... nicht mehr.
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Falk Zimmer
kompetent, freundlich, zugewandt und geschwind:o) was vergessen?
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Christoph von Stein
Ich bin jetzt öfter dagewesen und habe nur die allerbesten Erfahrungen gemacht: - Suuuper-freundlich!! - HILFSBEREIT!! Wenn man was vergißt mitzubringen, kann man schnell im Termin anrufen und sich das schicken lassen. Entstempelung eines Kennzeichens per Video - na gut, machen wir mal ausnahmsweise. - Wunschkennzeichen? Na wir schauen mal, wie wäre das? Oder das hätte ich auch noch? Die freundlichste Behörde in der gesamten Rostocker Stadtverwaltung, und die Mitarbeiter haben selbst einen tollen Tag dadurch.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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