Zulassungsstelle in Stadt Rostock

Adresse:

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Kontakt:

Fax:
0381-381-9343

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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H. Baustein
Nach dem ich vor drei Wochen hier mein neues Fahrzeug (Plug-In-Hybrid) angemeldet habe, kam nun der Steuerbescheid. Auch weil ich es selbst nicht kontrolliert habe, wurde ein vollkommen falscher Abgaswert eingetragen. 178gCO2 statt 103gCO2. Wäre preislich fast das Vierfache gewesen. Also neuen Termin vereinbart und heute hin. Problem geschildert und die Mitarbeiterin war bemüht, um sich diesem anzunehmen. Nach 10minütiger Rücksprache mit einer Kollegin bekam ich die Antwort, man könne mir 145gCO2 „anbieten“ und eintragen. So steht es wohl in den Fahrzeugdaten als kombinierter Wert. Bitte was? Anbieten? NEIN! Es ist doch keine Auktion! Das kann nicht sein! Genervt legte sie mir die Papiere vor und zeigte auch die „kombinierte 145“. (Okay es war wirklich winzig gedruckt.) Ich las mir die Minischrift durch, währenddessen Sie meinte, dass der Warteraum voll sei und noch andere ihren Termin wahrnehmen möchten. Dann zog Sie noch einen männlichen Kollegen zur Unterstützung hinzu, welcher mir das Gleiche mit den 145gCO2 zu verkaufen versuchte, während auch dieser auf die Fahrzeugdaten schaute. Als ich Ihnen dann auf das Wort „consumption“ (Verbrauch) aufmerksam machte und die „145“ doch tatsächlich der kombinierte elektrische Verbrauch von 145Wh/km war und ich dann noch erklären musste, dass ich ja CO2 ausstoße und nicht verbrauche!!!!!! nahm sich der Herr den zweiten Zettel der Fahrzeugdaten (welchen ich noch nicht zum Lesen hatte) und siehe da….auf diesem war der gesuchte gewichtete, kombinierte CO2-Ausstoß von 103g dokumentiert. Na so ein Ding aber auch!!!!! Mal als Vergleich: mit den anfänglichen 178gCO2 hätten die Steuern 252€ betragen, mit den „gebotenen“ 145gCO2 154€. Und nun sind es lediglich 66€ bei den 103gCO2. Ohne meine hartnäckige Art und Weise, hätte ich über die Jahre hunderte von Euros zu viel gezahlt, weil insgesamt 4!!!!! Mitarbeiter, welche eigentlich vom Fach sein sollten, es nicht schafften, den richtigen CO2-Wert zu ermitteln und dann auch noch patzig mir gegenüber wurden! Ein „Entschuldigung“ oder ein lockeres „oh….sie hatten ja die ganze Zeit recht“ blieb selbstverständlich aus! Also passt auf, was in euren Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Sonst kann es teuer werden!
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Guido Stenzel
Führerschein Antrag auf Klasse D ich hatte eine sehr nette Frau als Sachbearbeiterin Frau Ferchow war in ihr Sachgebiet fachlich Freundlich gewissenhaft und alles ging reibungslos über die Bühne. Vielen Dank an die Führerscheinstelle Rostock
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F S
Manche Mitarbeiter dort sind ausgesprochen nett und hilfsbereit und so gar nicht behördentypisch -dafür ist diese Bewertung nicht gedacht -andere aber eben auch nicht (s.u.). Das Terminsystem jedoch ist insofern eine Katastrophe, dass man locker mal 2-3 Wochen warten muss, bevor man sein Auto angemeldet bekommt. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß! Dann lieber eine Stunde im Amt warten! Abmelden geht immerhin ohne Termin. Neulich wollte ich gleichzeitig zur Abmeldung eine Neuanmeldung für ein Identisches Ersatzfahrzeug vornehmen. Es war NICHTS los in der Meldestelle, ich wurde innerhalb von Sekunden aufgerufen. Aber die Mitarbeiterin bestand für die Neuanmeldung auf den Onlinetermin in zwei Wochen, obwohl sie an sich da saß und Däumchen drehte. So etwas geht einfach nicht: Sie lebt von unseren Steuern und sollte unsere Dienstleisterin sein -Online-Anmelderegel hin oder her. So furchtbar lange dauert eine solche Anmeldung nicht, als dass man sie nicht unkompliziert dazwischen schieben kann, wenn ohnehin nichts los ist! Da muss dringend nachgebessert werden!
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Oleksandr Havrylenko
Ich möchte mich herzlich bei dem gesamten Team der Zulassungsstelle Rostock für die schnelle und äußerst kompetente Unterstützung bei der Zulassung meines Fahrzeugs bedanken. Der gesamte Ablauf war von Anfang bis Ende hervorragend organisiert – von der Terminvereinbarung bis zur Übergabe der fertigen Kennzeichen verlief alles reibungslos und professionell. Ein besonderer Dank gilt Frau Vivien, die mich freundlich, engagiert und kompetent betreut hat. Ihre Unterstützung hat den gesamten Prozess besonders angenehm gemacht. Vielen Dank an das gesamte Team für den ausgezeichneten Service!
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Eric N.
Katastrophe.. keine Möglichkeit zur Ummeldung eines PKW Anhänger den ich für die Firma benötige. Nur online Termin und frühestens in 3 Wochen. Man zahlt so viele Steuern und dann sowas. Wo sind wir nur angekommen..

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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