Zulassungsstelle in Stadt Rostock

Adresse:

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock

Kontakt:

Fax:
0381-381-9343

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Doreen Zieger
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich auf diesem Wege herzlich bei Frau Blatthau bedanken. Ihre aufgeweckte, frische, kommunikative und zugleich sehr herzliche Art hat mir in einer für mich schwierigen Situation enorm geholfen. Da ich zuletzt vor fast 14 Jahren ein Auto angemeldet habe, war ich mit dem heutigen Verfahren nicht mehr vertraut. Zudem stand ich vor einer verschlossenen Tür ( bitte nur mit Termin / Online Vereinbarung ) und einem sehr engen Zeitfenster, das sich beruflich und auch im Sinne des Fahrzeugvorbesitzers kaum hätte einhalten lassen. Frau Blatthau hat mir jedoch sofort, unkompliziert und mit einer bemerkenswerten Schnelligkeit weitergeholfen. Dieses freundliche und lösungsorientierte Handeln war für mich nicht nur eine große Erleichterung, sondern auch ein schönes Beispiel dafür, wie angenehm und menschlich Verwaltung sein kann. Wenn man öfter auf so engagierte und positive Mitarbeitende wie Frau Blatthau treffen dürfte, wäre der Behördengang in Rostock eine Freude. Für diese Unterstützung möchte ich meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Mit freundlichen Grüßen
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Monkey o7
Unnötig lange Wartezeit für den Termin, aber lief alles glatt und problemlos.
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Irina Todica
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Juliane Cords
Ich war eine halbe Stunde zu früh da.Ich kam aber direkt nach 5 Minuten dran.Es ging dann sehr zügig und freundlich war man auch.Rundum zufrieden!!!
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Stefan Radke
Keine Ahnung was einige Menschen haben aber ich habe eine schnelle (10min) Bearbeitung erlebt mit durchgehend netten Menschen! Jeder Mensch hat mal einen schlechten Tag aber ich bedanke mich für die schnelle und unkomplizierte Anmeldung ☺️ macht weiter so!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 36790_il

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Sept. 2022
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39.980 km
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