Zulassungsstelle in Stadt Neubrandenburg

Adresse:

Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg

Kontakt:

Fax:
0395-555-292270

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gert Spielmann
Heute ein vereinbarter Termin vor Ort, Start pünktlich und mein Anliegen sehr umfangreich und komplex (Bearbeitungsdauer 1 Stunde!). Die Mitarbeiterin Frau Schröder war absolut freundlich, kompetent und kooperativ und konnte auf "bürgerfreundlichste Weise" den gesamten Vorgang abwickeln. So macht Kontakt mit den Behörden/der Bürokratie Freude! Wie schon an anderer Stelle für NB bemerkt: unvorstellbar für Berlin oder Frankfurt/Main. Ein herzliches Dankeschön... Dr.Gert Spielmann
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Audiomischa
Freundlich, allerdings sollte man darauf bestehen wirklich ALLES schriftlich zu bekommen. Wenn etwas gesagt wird, das und das brauchen Sie und man bereitet sich darauf vor, braucht man nachher natürlich noch mehr weil man sich doch umentschieden hat... Natürlich ist mündlich nicht rechtskräftig, aber das kann einen schon in unvorhergesehene Situationen bringen und einen gründlich den Tag verhageln und die Zukunft gleich mit. Es fühlt sich so an, dass einige Entscheidungen dort Tagesformabhängig getroffen werden. Für den der die Entscheidung trifft nur ein kleiner Schritt, aber ein fast unmöglichen und unverhältnismäßiger Schritt für Betroffene. Und wieder einmal kann man nichts machen, weil man am "kürzeren Hebel" sitzt. Man ist diesen willkürlichen Entscheidungen ausgesetzt, ohne das man sich auch nur in irgendeiner Art wehren kann. Man muss sich dem hin und her fügen, außer man will einen offiziellen Beschwerdenweg gehen und darf sich dann darauf einstellen, dass man Jahrelang auf eine Entscheidung wartet, was natürlich "nicht" mit Absicht in die Länge gezogen wurde und dann nachher auf eine quasi Verjährung pocht und alles garkeine Gültigkeit besitzt. Dieses System macht einen echt sprachlos! Man wird mit einem grinsen abgespeist. Dazu durfte man nicht die Tür schließen, weil sie Angst hatten. Es wird sogar pauschal davon ausgegangen, dass man jemanden Gewalt antut, Datenschutz = 0. Was ist nur in Deutschland los... Der skurrilste Behördengang den ich jemals hatte. Einfach nur fassungslos diese 2Klassen Abfertigung. Danke Straßenverkehrsamt Neubrandenburg
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Ela Mag (Ela)
Sehr sehr freundlich, gut organisiert und kompetent, bitte weiter so und sich nichts anderes einreden lassen... Danke😊🙃
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Sonja Rose
Telefonisch nicht zu erreichen, obwohl Sprechtag ist. Wenn jeder seine Arbeit so macht ......
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Stephan Scheel

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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