Zulassungsstelle in LK Nordwestmecklenburg

Adresse:

Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen

Kontakt:

Fax:
03841-3040-3629

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Fr3sh_dee
Keine Empfehlung.... Personal unfreundlich und unfähig, besonders die Kollegin an Platz 10... Seit froh wenn ihr eine andere bekommt. Zudem ist diese Zulassungsstelle Massiv veraltet überall hängen schon verbliche Zettel und den soll auf diesen noch lesen und erkenn was man zu tun hat. Neben zu erwähnen wäre auch, dass sie Kollegin auch mit völlig falsche Papiere gegeben habt... Was man postiv Anmerken kann ist, das immerhin aus Kulanz mir die neuen Nummernschilder angefertigt wurden. Aber habe für die Anmeldung und Erneuerung und alles über 2 Stunden dort verbracht. Ich bin froh wenn ich das wieder online machen kann und nicht in diese Zulassungsstelle muss. Abschließend einfach Nein...
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Konstantin
Gut strukturiert und schnelle Abarbeitung
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Blackgacy
Sehr enttäuschend: Lange Wartezeiten und mangelnde Digitalisierung ​Die Erreichbarkeit dieser Behörde ist für Personen ohne Führerschein ein echtes Problem, da es die einzige Anlaufstelle in NWM ist. Schon der telefonische Kontakt war eine Geduldsprobe: Ich musste mich durch mehrere Durchwahlen kämpfen und mir jedes Mal die kompletten Öffnungszeiten in einem extrem langsamen Tempo anhören. ​Vor Ort setzte sich der negative Eindruck fort: Trotz Nummernsystem war es überfüllt, die Motivation des Personals wirkte überschaubar und die Wartezeit betrug fast zwei Stunden. Es ist absolut unverständlich, warum Dokumente im digitalen Zeitalter nicht einfach online nachbestellt werden können – das würde sowohl den Bürgern als auch den Mitarbeitern massiv Zeit ersparen. ​Wer auf den typischen, frustrierenden Behörden-Flair vergangener Jahrzehnte steht, ist hier genau richtig. Für 15 Minuten Bearbeitungszeit eine Gebühr von 85 Euro zu verlangen, steht in meinen Augen in keinem Verhältnis zur gebotenen Servicequalität.
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John Risse
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Joachim Acker
Mit deutschen Zulassungsstellen macht man ja die unmöglichsten Erfahrungen. Die sind leider zumeist sehr schlecht. Bei der Zulassungsstelle in Grevesmühlen bin ich jetzt zum zweiten Mal so positiv überrascht, dass das mal verkündet werden muss. Hier arbeiten engagierte Menschen, die einem wirklich helfen. Und wenn mein Eindruck nicht täuscht, arbeiten sie da auch gerne.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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