Zulassungsstelle in Stadt Wiesbaden

Adresse:

Stielstr. 3
65201 Wiesbaden-Schierstein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0611-31-3966

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Matthias Winkler
Heute ein neues Fahrzeug angemeldet. Ich war etwas früher da auf Grund der angespannten Parkplatzsituation. Am Online Terminal angemeldet kam ich 10 Minuten vor meinem eigentlichen Termin dran. Alles ging super schnell und der Mitarbeiter Herr Tran war super freundlich. So geht Service
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Jens Dengler
Ich bin angetan von der Geschwindigkeit und der prâzisen Durchführung meines Termins heute zur Ummeldung und Umtragung . Besten Dank
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N Shuvo
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Mike Woitow
Wenn ihr euch eine Zulassung Sucht dann bitte nicht die wenn man was für jemand anderen ab oder anmelden möchte funktioniert gar nix. Sie wollen dir gar nicht mehr weiter zuhören wenn sie mein nein dann ist für sie nein sie schicken dich nach Hause Unterlagen holen man besorgt. Die Unterlagen kommt am nächsten Tag dann wollen die auf einmal noch was. Ich war jetzt schon fünf mal da. Beim fünften Mal hatte ich angeblich keinen Termin, obwohl ich ihn einen Tag vorher gemacht hab. Diese Zulassungsstelle muss boykottiert werden.
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Alexandra Prinz
Heute bei der Zulassungsstelle in Wiesbaden-Schierstein gewesen. Die online-Terminvereinbarung hat ohne Probleme geklappt und ich konnte zügig einen Termin vereinbaren. Man registriert sich mit dem QR-Code, den man per Mail zugeschickt bekommt am Terminal im Eingangsbereich und ist somit "da". Kaum im Wartebereich Platz genommen, wurde meine Nummer aufgerufen. Die sehr freundliche Mitarbeiterin, Frau L., stand mit Rat und Tat zur Verfügung und wickelte die Angelegenheit zügig ab. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben bei der netten Mitarbeiterin und ihrem Kollegen. Ja, Parkplatzsituation ist noch etwas chaotisch, weil noch Baustelle. Aber das hat nichts mit der Qualität der Arbeit der Mitarbeitenden zu tun. Ich gebe gerne 5 Sterne und war begeistert. Weiter so, Ihr macht das toll.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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