Zulassungsstelle in Stadt Wiesbaden

Adresse:

Stielstr. 3
65201 Wiesbaden-Schierstein

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0611-31-3966

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Torsten Noll
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Rafal Studnicki
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Daugibutis Grybas
War positiv überrascht, dass die Wartezeit sehr kurz war, jedoch wurde ich von einer sehr unhöflichen und äußerst schlecht gelaunten Dame ,,beraten“. ,,Beratung“ kann man es auch nur nennen, weil es ihr Job ist und sie diesen mit minimalen Aufwand ausführt, was man anhand ihrer Mimik, Gestik und unhöflichen/respektlosen Umgang sehr schnell merkt. Falls Sie von einer kräftigen, blonden Dame empfangen werden, nehmen Sie viel Kraft mit.
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Frau Flatterhaft
Meinen neuen Führerschein konnte ich online beantragen. Das spart Zeit. Einzig bekam ich keine Info, wie ich dann weiß, dass er vorliegt. Habe meine Mail diesbezüglich aber dann unverhofft schnell beantwortet bekommen und habe einen Termin online vereinbart. Mit dem Scannen des QR Codes, war ich angem und konnte 2 min. später an den Schalter. Die Dame war sehr freundlich und es war alles in-time. Gutes Konzept mit den Onlineterminvereinbarungen.
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Marcus Griebling
Was soll man sagen?! Fahrzeugbrief wurde vor drei Tagen per TNT Kurier Express an die Zulassungsstelle geschickt, aber leider noch nicht bearbeitet, da die Postzentrale gesammelt wird. Somit war mein Termin heute um 8:45 Uhr hinfällig. Man erklärte mir, dass die Post der Landeshauptstadt zentral gesammelt wird und es bis zu einer Woche dauern kann, bis der Brief in der Zulassungsstelle ist. Was soll man da noch sagen?Viel schlimmer war aber die Unfreundlichkeit der Sachbearbeiterin, die obwohl es sie freundlich begrüßt habe, patzig und unfreundlich war.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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