Zulassungsstelle in Stadt Kassel

Adresse:

Ölmühlenweg 4
34123 Kassel

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0561-787-3092
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 08:00 – 12.30 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Sa.: 09:00 – 12:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
(KEINE Importzulassungen, Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und dauerroten Kennzeichen möglich)

Rezensionen:

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Nicole Hartig
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Peter Nabitz
Netter Service, online Terminvergabe problemlos
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Svenja
Kinder unerwünscht! Lasst sie lieber zuhause... Das Positive vorweg: Die zwei Sterne gibt's für den wirklich freundlichen Herrn am Empfang, die Dame an der Ausgabe hinten sowie die gute Organisation. Wir mussten nicht lange warten und die Prozesse haben problemlos geklappt. Über den Umgang mit meiner Familie und mir ärgere ich mich jedoch maßlos. Wir wurden direkt beim Betreten des Geschäftszimmers von einer Dame sehr unfreundlich gefragt, was wir (mein Mann, unsere beiden Kinder und ich) denn hier alle wollen, noch bevor wir die Chance hatten, zu erklären, dass wir beide Autos um- und abzumelden haben und deshalb beide einen Grund für unser Eintreten haben und nicht bloß "Anhang" sind. Unsere Kinder wurden trotzdem als solcher behandelt. Sie wurden aufgefordert, sich solange wir drin waren, in die Ecke zu stellen, malen mit mitgebrachten Buntstiften war verboten (die beiden hatten bis dato keinen Piep gesagt, gestört oder sich in irgendeiner Weise laut oder unangepasst verhalten, was den Umgang noch irgendwie gerechtfertigt hätte). Wir haben durch interne Gespräche zwischen den Mitarbeitenden noch mitbekommen, dass die Arbeitsbelaatung wohl gerade sehr hoch ist - das tut mir Leid. Trotzdem war das heute leider ein Beispiel dafür, dass Kinderfreundlichkeit in unserem Land an vielen Stellen immer noch ganz klein geschrieben wird und man seine Kinder für "wichtige Termine" am besten wegorganisiert. :-(
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Seb Star
Schnell und organisiert, sehr zuvorkommende MA
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Julian
Mitarbeiten sind die einen nett und die anderen nicht, aber an die Zeiten wird sich 0 gehalten. Die Arbeitszeiten sind natürlich wie auch in jeder anderen Behörde ein Witz.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung.

Anfahrt:

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