Zulassungsstelle in Stadt Kassel
Adresse:
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08:00 – 12.30 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Sa.: 09:00 – 12:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
(KEINE Importzulassungen, Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und dauerroten Kennzeichen möglich)
Rezensionen:
T B





Unfreundlich und auf der Suche nach Fehlern anstatt Lösungen anzubieten. Narzisstischer Auftritt und erfreuen sich an der geliehenen Macht durch die Monopol-Stellung. Die Verwaltung implodiert auf diese Weise. Mit diesem Personal bzw. dieser Einstellung und Arbeitsmoral wird das nichts mehr. Eine der schlechtesten Behörden die ich in den letzten 40 Jahren kennengelernt habe. Fehlerhafte Dokumente ausgestellt und keine Bereitschaft entsprechend korrigierte Dokumente auszustellen.
Im Ernst: So wird das nichts mit der Konkurrenzfähigkeit im internationalen und auch nationalen Wettbewerb (andere Kommunen können das besser) und der Steuerzahler fühlt sich verarscht.
Beschämend!
Zijad Delic





Man wartet 1 Monat auf Termin dann niemand an Info ,warten,warten...warten....warten....warten....schlimmer als bei Arzt.
Sven Schöberlein





Alles bestens..hier wird Zugelassen wie gewünscht..vorausgesetzt man hat alles erforderliche dabei.
Heute wieder da gewesen. Alles reibungslos und super freundlich.
Christian Grünewald





Sehr freundlich und hilfsbereit.
Danke !
Clinsch





Vielleicht liegt es daran dass die Zulassungsstelle unterbesetzt ist, oder an den doch recht langen Gesprächen der Mitarbeiter untereinander, aber man sollte zu seinem Termin immer eine Wartezeit von +45 min. einrechnen.
Außerdem wird hier bereits in der Lehre ein frecher und vor allem ein eingebildeter Ton als grundlegenden Charakterzug vermittelt.
Was jedoch an Hirnrissigkeit kaum zu überbieten ist, ist dass ich einen zweiten Termin machen musste, weil mein Fahrzeugbrief wieder an die Bank zurück gesendet wurde, obwohl ich 2 Tage zuvor mit einer Mitarbeiterin sprach, welche ich gebeten habe den Brief noch bis zu meinem Termin im Haus zu behalten. Danke für nichts, hat mich für die lächerlich teure hin und her schickerei auch nur 60€ gekostet.
Wofür die Mitarbeiter nichts können, was aber dennoch lächerlich ist sind die Preise, man zahlt hier alleine für eines der Klebesiegel 30 Cent. Klingt nicht viel, doch wenn man bedenkt dass die Produktion vielleicht 0,1 Cent kostet ist es schon beachtlich. Eine komplette Kostenaufstellung spare ich mir hier.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Anfahrt:
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