Zulassungsstelle in Stadt Hanau

Adresse:

Kurt-Blaum-Platz 8
63450 Hanau

Kontakt:

Fax:
06181 295 518

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gaming bei Mo
30.06.2026, ca. 12:30 Uhr Ich war mit dem Service der Mitarbeiterin am Schalter B2 sehr unzufrieden. Sie vermittelte den Eindruck, keinerlei Motivation für ihre Arbeit zu haben und wirkte weder freundlich noch lösungsorientiert. Auf meine Fragen wurde kaum eingegangen, und ich hatte nicht das Gefühl, dass sie bereit war, mir wirklich weiterzuhelfen. Zudem ist mir aufgefallen, dass sie bereits dem Kunden vor mir nicht helfen wollte und insgesamt einen desinteressierten Eindruck machte. Ein kundenorientierter und engagierter Umgang sieht für mich anders aus
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Leonie Lange
Gestern gab es bei unserem Termin in der Zulassungsstelle Probleme. Anstatt uns wegzuschicken und einen neuen Termin zu vereinbaren, hat sich die Mitarbeiterin die Zeit genommen, unser Anliegen trotzdem zu bearbeiten und uns ohne neuen Termin dranzunehmen. Das war alles andere als selbstverständlich. Vielen Dank für die freundliche, hilfsbereite und lösungsorientierte Unterstützung!
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Salih Gencsoy
Also ganz ehrlich, ich habe nicht mal fünf Minuten gebraucht, ein Fahrzeug abzumelden. Die nette Dame am Schalter war so freundlich, dass man sich überlegen muss, zur Abmeldung extra 45 km hierher zu fahren. Unsere Zulassungsstelle im Kreis Dieburg sollte sich eine Scheibe abschneiden. Problemlos und ohne Termin! Top, danke und jederzeit gerne wieder. .
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Andrei
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Peter Pecher
Es waren alle höflich und loyal von daher will ich gar nicht meckern, aber das man neuerdings für die Probefahrt einer abgemeldeten Fahrzeuges das Kurzzeitkennzeichen NUR NOCH MIT ORIGINALPAPIEREN erwirken kann, ist leider VÖLLIG PRAXISFREMD... 😬 In der Konsequenz kann ich nur raten, beim Fahrzeugwechsel "den Alten" nicht abzumelden - zur Probefahrt - und ggfls. sogar zugelassen zu übergeben natürlich mit Zeitpunkt der Übergabe im Kaufvertrag!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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