Zulassungsstelle in Stadt Hanau

Adresse:

Kurt-Blaum-Platz 8
63450 Hanau

Kontakt:

Fax:
06181 295 518

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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CarmenSchuler de Pferd&Mensch
Online Termin ✅
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M.K. Sert
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Ralf Fenot
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D. A
Diese Zulassungsstelle ist eine reine Katastrophe! Ich war mehr als erschrocken, als ich heute feststellen musste wie unkommpetent und unfreundlich die Mitarbeiter dort sind. Es ist mehr als peinlich wenn man als Kunde keine anständigen Informationen über wichtige Fragen bekommt ( was auch deren Aufgabengebiet wäre, diese zudem beantworten zu können)... stattdessen wird immer darauf hingewiesen sich selbst im Internet zu informieren. Wozu arbeiten diese unfreundlichen Mitarbeiter dort ? Als Dekoration? Dumm, dummer , Zulassungsstelle Hanau .
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Lona Nava
Sogar ein Stern ist definitiv zu viel für den SAFTLADEN! Meine Beschwerde geht vor Allem an die junge Dame von Schalter B2 und die ältere Dame an der Information. INKOMPETENTES und FRECHES PERSONAL! Ich hatte heute am 11.10.2023 um 11:15 Uhr den ZWEITEN Anlauf für eine Fahrzeug Ummeldung. Es wird nicht anständig zugehört und nicht ausreichend informiert. Auf vorheriger Nachfrage welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, erhielt ich unvollständige Informationen und wurde auf das Internet verwiesen und ganz schnell abgespeist. Es erweckte den starken Eindruck, dass die Mitarbeiter absolut keine Lust haben zu arbeiten. Dank der Mitarbeiterin an Schalter B2 habe ich einen doppelten finanziellen Aufwand, da mein Fahrzeug ABgemeldet wurde, statt es UMzumelden. Aufgrund der unvollständigen Informationen, die ich vorab seitens der Mitarbeiter erhalten habe, hat ein Dokument gefehlt. Am Schalter hieß es: „das müssen Sie doch wissen, dann informieren Sie sich anständig.“ BODENLOSE FRECHHEIT! In solch einem Fall erwarte ich eine lösungsorientierte Arbeitsweise, aber FEHLANZEIGE. Nun kann ich 8 Tage lang mein Fahrzeug nicht nutzen obwohl ich täglich darauf angewiesen bin!!! Als ich an der Information nach einem DRITTEN Termin gebeten habe, stand neben mir eine Dame, die ebenfalls vom Personal desinteressiert abgespeist wurde und aufgrund MANGELNDER Informationsbereitschaft seitens der UNFREUNDLICHEN Mitarbeiter ebenfalls eine Woche ohne Fahrzeug auskommen muss, da die Zulassung nicht durchgeführt werden konnte. Die ältere Mitarbeiterin an der Information (direkt am Fenster sitzend mit einer Praktikantin oder Auszubildenden neben sich) war stets bemüht pausenlos zu diskutieren und freche Kommentare zu äußern. Als ich sie darauf hinwies, dass ich trotz mehrmaliger Nachfrage nicht anständig informiert wurde und meine Angelegenheit wieder um 8 Tage verzögert wird, hieß es auch hier: „Ich kann ihren Job nicht übernehmen, da müssen Sie selbst im Internet schauen.“ Da frage ich mich, was die Auszubildende von Ihr überhaupt lernen soll und wozu es den Info-Stand überhaupt gibt, wenn ich IHREN Job übernehmen soll !!!! Das System im Stadtbüro Hanau und das System der Online Terminvereinbarung ist die reinste Katastrophe, da alles hundert mal so lange dauert!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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