Zulassungsstelle in Stadt Frankfurt am Main

Adresse:

Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Kontakt:

Fax:
069-212-9742591
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Antragsannahmen/Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rezensionen:

Avatar
Ali Yilmaz
Ich empfehle der Mitarbeiterin die beim Schalter 11 war heute daran zu arbeiten an der Art und Weise WIE sie etwas jemanden gegenüber sagt. Sie kann von ihr aus links sich an ihrer Kollegin beim Schalter neun Ein Beispiel nehmen, wie man höflich Mit Menschen redet. Ich war bei ihr dreimal in einer Woche. Obwohl ich paar Unterlagen erst nachträglich eingereicht habe, war sie trotzdem bis zum Ende maximal sympathisch.
Avatar
Kai Patrick Kielburger
Ich habe hier eine sehr gute Erfahrung gemacht. Termin online 7 Tage vorher gebucht, pünktlich vor Ort erschienen und am Automaten den Termin bestätigt. Nach ca 5minuten Wartezeit wurde ich aufgerufen und mein Anliegen von einer freundlich Mitarbeiterin bearbeitet. Ich musste an einem Automaten bezahlen und konnte dort somit Kreditkarte bezahlen. Ingesamt war ich höchstens 15 Minuten vor Ort, einfach perfekt.
Avatar
Alessandro Reggi (ar)
Das Team in der Zulassungsstelle ist einfach großartig: freundlich, kompetent und ausgesprochen hilfsbereit. Die Mitarbeitenden verdienen großes Lob! Leider ist die Online-Terminvergabe das komplette Gegenteil. Reguläre Termine sind erst in vier Wochen verfügbar – für eine Stadt wie Frankfurt völlig unverständlich und nicht akzeptabel. De facto wird man dazu gedrängt, kostenpflichtige Dienstleister zu nutzen. Die einzige Alternative ist, sich morgens Punkt 6:59 Uhr vor den Rechner zu setzen und mit etwas Glück einen kurzfristig freigeschalteten Termin zu ergattern. Dafür bleiben gefühlt nur wenige Sekunden – verpasst man das Zeitfenster, heißt es wieder: vier Wochen warten. Das wirkt eher wie eine Lotterie als wie ein funktionierendes Terminvergabesystem. Mir selbst wurde einer dieser heiß begehrten Termine angezeigt und bestätigt. Ich habe ihn sofort per email rück-bestätigt – nur um wenige Augenblicke später eine Absage zu erhalten (siehe Fotos). Solche Erlebnisse sind einfach frustrierend und wirken auf Betroffene fast schon sadistisch. Man bekommt fast den Eindruck, die Verantwortlichen würden sich jeden Morgen über die Vorstellung amüsieren, wie die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig verzweifelt versuchen, einen Termin zu ergattern. Wahrscheinlich gäbe es beeindruckende Statistiken über die unzähligen IP-Adressen, die es trotz dutzender Versuche wieder einmal nicht geschafft haben. Genau so fühlt sich dieses System an. Hier besteht dringend Verbesserungsbedarf. Eine bessere Organisation würde nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern helfen, sondern endlich den so engagierten Mitarbeitenden in der Zulassungsstelle gerecht werden!!!
Avatar
Conny FFM
*Bewertung Kfz-Zulassungstelle Frankfurt* Ich möchte heute meinen Unmut zur Geltung bringen über eine Behörde unserer Stadt. Kurze Schilderung des Falls: Ich habe ein Auto gekauft und um es für mich leichter zu machen habe ich mich für eine Online-Zulassung entschieden, für die ich sage und schreibe 139€ bezahlt haben. Mein Auto habe ich wie vereinbart am 27.06.2026 vom ausgemachten Standort abgeholt. Mit Nummernschildern auf denen noch die Stempelplaketten ergänzt werden sollten. Die auf mich ausgestellte Zulassungsbescheinigung (die man mitführen soll) sowie die Stempel und HU Plaketten sollten mir von der Zulassungsstelle in Frankfurt zugesendet werden. Ich hatte am selben Tag noch einen Brief in meinem Briefkasten der allerdings nicht das , was als Anlage drinstand, enthielt (nämlich Stempelplaketten, Zulassungsbescheinigung, HU Unterlagen neu). Stattdessen mir wurde mir der Fahrzeugbrief, welcher eigentlich beim Autohändler verbleibt, bis das Fahrzeug endgültig abbezahlt ist und was ich als besonderen Vopa betrachte die Zulassungsbescheinigung mit vollem Namen, Anschrift etc. des Vorbesitzers meines Wagens zugesendet. Datenschutzrechtlich geht es nicht schlimmer. Ich habe tagelang versucht jemanden per Telefon (gefühlt 100 mal ) und nach etlichen E-Mails (diese Mailadresse, war angegeben, wenn es Fragen/Probleme gibt???) zu erreichen, da ich auch unter Druck stand, da meine „Vorläufige Zulassung“ eigentlich gestern abgelaufen wäre. (und sorry an die Behörde, ich musste auch noch arbeite!) Nach mehreren Tagen, riesiger Zeitinvestition und Null Ergebnis habe ich einfach an eine Händler-Zulassungs-Mail geschrieben. Aus lauter Verzweiflung und mit der Bitte diese Mail an jemanden weiterzuleiten der mir helfen kann dieses Problem zu lösen. Und endlich schrieb mir jemand den ich dann auch telefonisch kontaktieren konnte und nochmal konkret den Fall geschildert habe. Es wurden wohl die Anlagen beider Briefe, einer an das Autohaus und einer an mich komplett vertauscht. Anscheinend hat das Autohaus meine Stempelplaketten und meine Zulassung erhalten und ich wie schon gesagt die Unterlagen, die hätten eigentlich im Autohaus verbleiben müssen. Das ist jetzt schon wieder 2 Tage her und der neuste Stand ist , er hat immer noch nicht herausfinden können wo meine Papiere etc. geblieben sind bzw. hat sich das Autohaus wohl noch nicht zurückgemeldet. Ich habe zumindest erwirken können das meine Vorläufige Zulassung noch einmal verlängert wird. So dass ich mein Auto trotzdem fahren kann. Es ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit. Ich weiß jeder macht Fehler, aber man lässt doch niemanden der keine Ahnung (anders kann ich es mir leider nicht erklären) hat solche wichtigen Dinge eintüten? Und diese absolute Nichterreichbarkeit dieser Behörde hat mich fast in den Wahnsinn getrieben. Google hat geglüht die Tage, weil ich die Hoffnung hatte, noch einen anderen Ansprechpartner zu finden. Ohne Erfolg. Habt Ihr sowas auch schon erlebt? Wie kann ich mich dagegen wehren? Zumindest das Geld zurück verlangen für die Online-Zulassung? Kennt sich hier wer aus? Conny
Avatar
Milena Milacic

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Der Online Terminkalender steht nicht für Zulassungsdienstleister und Autohäuser zur Verfügung. Diese haben die Möglichkeit zu den regulären Öffnungszeiten vorzusprechen oder die Abgabe über den Abgabetresor zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine nur auf den Namen des Halters, bzw. des zukünftigen Halters des Fahrzeuges reserviert werden können. Dies wird bei der Antragstellung geprüft.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern