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Zulassungsstelle in Stadt Frankfurt am Main

Adresse:

Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Kontakt:

Fax:
069-212-9742591
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Antragsannahmen/Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rezensionen:

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Sarah Jay
Man sollte trotz Termin mit erheblichen Wartezeiten rechnen. Etwa 1-2 Stunden Wartezeit, trotz Termin, sind normal. Scheint hier ein bekanntes Problem zu sein.
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Golban Viorel
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Mehran Mohajer
Man könnte meinen, wir leben im digitalen Zeitalter – außer man versucht, in Frankfurt ein Auto umzumelden. Da braucht man nämlich vor allem eins: Geduld. Viel Geduld. Ein Termin zur Kfz-Zulassung? Frühestens in 50 Tagen! In der Zeit kann man fast ein neues Auto bauen – oder das alte beim Warten verrosten lassen. Willkommen in der Großstadt, wo dein frisch gekauftes Auto erstmal wochenlang am Straßenrand Staub sammelt, weil die Verwaltung es nicht schafft, ein Nummernschild rechtzeitig auszugeben. Vielleicht sollte man in Zukunft bei der Zulassungsstelle auch gleich Popcorn verteilen – denn was hier passiert, ist wirklich nur noch zum Lachen.
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roberta aleknaite
Wann ich konnte ich wurde keine Sterne geben also haben wir auto gekauft und keine termin erst nach 4 wochen Also nicht normal so wichtige amt und in so großen stadt so viel Mitarbeiter und alles komplett schlecht organisiert.
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G point
Eine absolute Frechheit, komplette Arbeitsverweigerung und Unfähigkeit. Vor Corona konnte man einfach kommen, dann wusste man, das man zwei, drei Stunden warten muss aber jetzt. Öffnungzeiten wie als würden sie keine Kunden haben. Bis man einen Termin bekommt, wartet man 5 Wochen und dann muss man trotzdem noch mit 100 Leuten in einem Raum Sitzen für 2 Stunden. Für was macht man denn überhaupt einen Termin!? Eine absolute Frechheit so die Zeit der Menschen zu klauen!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Der Online Terminkalender steht nicht für Zulassungsdienstleister und Autohäuser zur Verfügung. Diese haben die Möglichkeit zu den regulären Öffnungszeiten vorzusprechen oder die Abgabe über den Abgabetresor zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine nur auf den Namen des Halters, bzw. des zukünftigen Halters des Fahrzeuges reserviert werden können. Dies wird bei der Antragstellung geprüft.

Anfahrt:

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