Zulassungsstelle in Stadt Frankfurt am Main

Adresse:

Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Kontakt:

Fax:
069-212-9742591
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Antragsannahmen/Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rezensionen:

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Maik S.
Gude, Mein Termin war um 10:45 Uhr. Dran gekommen bin ich nach 75 Minuten warten um 12:00 Uhr. Bringt Zeit und Nerven mit. Der Sachbearbeiter war freundlich un kompetent. Die Wartezeit war aber gottlos. Ich hoffe, dass ich so selten wie möglich da hin muss.
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DMH
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Milan M.K
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum diese Zulassungsstelle so schlecht bewertet ist. Bei mir lief alles sehr schnell und problemlos. Die Anmeldung war zügig erledigt, die Mitarbeiter waren freundlich und hilfsbereit. Ich hatte keinerlei negative Erfahrungen und bin sehr zufrieden. Meiner Meinung nach sind die schlechten Bewertungen hier nicht gerechtfertigt
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Wolfgang S.
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Hristo Petkov
Beim Versuch, online einen Termin zu vereinbaren, wurde mir kurz vor Abschluss der Buchung ein technischer Fehler angezeigt, sodass kein Termin zustande kam. Als ich daraufhin die Hotline angerufen habe, wurde mir in sehr unfreundlicher Weise mitgeteilt, dass der Fehler allein meine Schuld sei, ich beim nächsten Mal „schneller“ sein müsse und ich den Vorgang einfach noch einmal versuchen solle. Gleichzeitig wurde mir gesagt, dass ohne Termin eine Bearbeitung meines Anliegens nicht möglich sei. Nach dem erneuten Versuch, die Online-Terminfunktion zu nutzen, trat erneut ein technischer Fehler auf. Dieses Verhalten hat mich sehr enttäuscht, da ich den technischen Fehler nicht verursacht habe und von einer Behörden-Hotline eine sachliche und hilfsbereite Unterstützung erwartet hätte. Die wiederholten technischen Probleme in Verbindung mit der unprofessionellen Reaktion der Hotline hinterlassen den Eindruck, dass das Online-Angebot trotz hoher Steuergeldinvestitionen für den Bürger keinen verlässlichen Mehrwert bietet.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Der Online Terminkalender steht nicht für Zulassungsdienstleister und Autohäuser zur Verfügung. Diese haben die Möglichkeit zu den regulären Öffnungszeiten vorzusprechen oder die Abgabe über den Abgabetresor zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine nur auf den Namen des Halters, bzw. des zukünftigen Halters des Fahrzeuges reserviert werden können. Dies wird bei der Antragstellung geprüft.

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