Zulassungsstelle in Stadt Frankfurt am Main

Adresse:

Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Kontakt:

Fax:
069-212-9742591
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Antragsannahmen/Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rezensionen:

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pepstasy
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Chris Gröger (Vodafone)
Zum kotzen! trotz Termin 1 Stunde 15 Minuten Wartezeit.. naja jetzt bin ich endlich fertig 🙈
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kukyffm
Das ist das LETZTE ORT wo man sein möchte !!! BÜROKRATIE in ihrer reinster Form!!! Es war anfänglich gedacht als "Service für den BÜRGER" . Es hat sich aber definitiv erfolgreich in "AMT GEGEN DIE BÜRGER" geändert!!! Es dauert eine EWIGKEIT bis jemand am Telefon antwortet ... und wenn jemand antwortet spürt man effektiv das DESINTERESSE des dort ARBEITENDEN und die ABSCHÄU ggü. des BÜRGERS von dessen STEUER sie bezahlt werden!!!
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Kristina Barikyan
Alles gut organisiert, sehr freundliche und höfliche Mitarbeiter! Derzeit überrascht
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Andreas Heil
Terminvergabe klappt sehr gut. Mitarbeiter sind freundlich. Es gibt Kaffee nebenan. Dort kann man auch noch Fotos machen lassen, wenn man sie vergessen hat.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Der Online Terminkalender steht nicht für Zulassungsdienstleister und Autohäuser zur Verfügung. Diese haben die Möglichkeit zu den regulären Öffnungszeiten vorzusprechen oder die Abgabe über den Abgabetresor zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine nur auf den Namen des Halters, bzw. des zukünftigen Halters des Fahrzeuges reserviert werden können. Dies wird bei der Antragstellung geprüft.

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