Zulassungsstelle in Stadt Frankfurt am Main

Adresse:

Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Kontakt:

Fax:
069-212-9742591
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Antragsannahmen/Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rezensionen:

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hicham Azaoum
typisch frankfurt Behörde, trotz Termin muss man hier 1 Std minimum warten.
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Johann 1925
Update 2 - das zwischenzeitliche Lob zum Amt - welches unter Dezernet Frank deutlich verbessert wurde - kann man wieder vergessen. wochenlanges Warten auf einen Termin. Wenn man dann einen Termin hat dauert es nochmal min 1 Std zur Abmeldung eines Fahrzeuges. Frankfurt will die autofeindlichste Stadt Deutschlands werden - der Service der Zulassungstelle gehöhrt zum Gesammtkonzept. Update 1- es wurde sehr gut gearbeitet. Man bekommt sehr kurzfristig Termine und die Bearbeitungszeit ist sehr kurz. Katastrophe - nach fast 5 Monaten Corona keine Besserung in Sicht. Mails mit Terminbitte werden tagelang nicht beantwortet. Anträge auf Führerscheinerweiterung liegen jetzt schon 6 Wochen vor - zuvor 2 Wochen gewartet für einen Termin beim Bürgeramt - wo man den Antrag stellen musste. Konzeptlos vollständig überfordert
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Jule
Bei der Terminvergabe wird man gebeten 15 Minuten früher anzukommen. So, man kommt früher mit einem Termin und wartet und wartet und wartet und es vergeht 1 Stunde. Toller Service! Danke für nichts!
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SCPF
Die Stadt Frankfurt ist einfach nur peinlich. 3 Wochen lang warten um einen Vorgang zu bearbeiten der in 15 Minuten erledigt ist. Ein Auto anmelden! Lächerlich! In der Zeit haben mehr Flugzeuge ihre Zulassung erhalten als in Frankfurt Autos. Grünes Mistpack im Rathaus. Hoffentlich hat das bald ein Ende. Willkommen in Frankfurt
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Dav Sa
Die Zulassungsstelle Frankfurt erinnert eher an das Hofamt eines Monarchen als an eine moderne Behörde. Drei bis vier Wochen Wartezeit auf einen Termin? Kein Problem, schließlich hat ja jeder die Zeit, weiter brav Versicherungsbeiträge für ein längst verkauftes Auto zu zahlen. Und wenn du dachtest, dass Service für eine von Steuergeldern finanzierte Einrichtung Priorität hätte – nun ja, dann hast du den Humor dieser Institution wohl nicht verstanden

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Der Online Terminkalender steht nicht für Zulassungsdienstleister und Autohäuser zur Verfügung. Diese haben die Möglichkeit zu den regulären Öffnungszeiten vorzusprechen oder die Abgabe über den Abgabetresor zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine nur auf den Namen des Halters, bzw. des zukünftigen Halters des Fahrzeuges reserviert werden können. Dies wird bei der Antragstellung geprüft.

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