Zulassungsstelle in Stadt Frankfurt am Main

Adresse:

Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Kontakt:

Fax:
069-212-9742591
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Antragsannahmen/Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rezensionen:

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Pawlik Aivazi
Absolut geisteskrank Nachdem ich 4(!) Wochen auf einen Termin warten musste, um 1 KFZ anzumelden, war es endlich soweit. heute war mein Termin. Zufälligerweise hatte ich das Glück , dass ich gestern ein neues Auto gefunden und gekauft habe. Ich natürlich überglücklich, dass ich heute beide Autos anmelden kann, dahin gegangen - und das wars dann mit der Freude. Die Dame am Schalter meinte Eiskalt " NEIN - wir haben hier Vorschriften! NUR EIN AUTO PRO TERMIN!" Daraufhin habe ich versucht meine Situation zu erklären, und dass ich das Auto zufällig gestern gefunden und gekauft habe, und es gerne jetzt anmelden würde, was einfach nur 2 Minuten gedauert hat mit dem anderen Fahrzeug, scheint unmöglich in diesem Termin zu sein, das Gespräch und die Diskussion darüber, das zweite Auto ebenfalls anzumelden, hat länger gedauert als es anzumelden. Das Ende vom Lied ist, Online geht nicht. Nächster Termin in 4 Wochen. Also muss ich jetzt einen alternativen Online Zulass Service in Anspruch nehmen der 150€ berechnet, bei dem die anmeldung HEUTE noch geklappt hat. Diese Behörden sind der absolute Untergang.
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Dita Müller
Katastrophe
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Nicole Höfer
Trotz Termin gewartet. Freundliche Mitarbeiter.
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Alfred Stefan
Trotz Termin super lange Wartezeit. Wann geht Ummeldung innerhalb Ffm einfacher?
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Ducci
War heute zum Zulassen meines Fahrzeuges hier. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit den ich zu tun hatte, waren durchweg freundlich und hilfsbereit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Der Online Terminkalender steht nicht für Zulassungsdienstleister und Autohäuser zur Verfügung. Diese haben die Möglichkeit zu den regulären Öffnungszeiten vorzusprechen oder die Abgabe über den Abgabetresor zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine nur auf den Namen des Halters, bzw. des zukünftigen Halters des Fahrzeuges reserviert werden können. Dies wird bei der Antragstellung geprüft.

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