Zulassungsstelle in Stadt Darmstadt

Adresse:

Rüdesheimer Str. 119
64285 Darmstadt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06151-134454

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christian Veidt
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Lucas O
Ich sitze seit 10 Minuten hier, 4 Leute sind da, keiner sichtlich am arbeiten, keine neue Nummer wird aufgerufen… ist wirklich ein Trauerspiel.
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Franz Müller
Leider eine der schlechtesten Erfahrungen, die ich bisher mit einer Behörde gemacht habe. Gestern kam ich ein paar Minuten zu spät zu meinem Termin für die Zulassung meines Gebrauchtwagens. Das war mein Fehler und dazu stehe ich auch. Trotzdem hätte ich erwartet, dass zumindest geprüft wird, ob aufgrund freier Kapazitäten noch eine Bearbeitung möglich ist. Stattdessen wurde ich sofort abgewiesen – ohne Gespräch, ohne Entgegenkommen und ohne den kleinsten Versuch, eine Lösung zu finden. Ich blieb anschließend noch fast eine Stunde vor Ort und beobachtete sowohl die aufgerufenen Terminnummern als auch die Online-Terminanzeige. Nach meiner Beobachtung wurden mehrere Terminnummern aufgerufen, ohne dass jemand erschien. Deshalb hatte ich den Eindruck, dass durchaus die Möglichkeit bestanden hätte, mich noch zu bedienen. Trotzdem wurde ich weiterhin abgewiesen. Heute bin ich extra pünktlich zu meinem neuen Termin erschienen. Leider hat sich mein Eindruck nicht verbessert. Nicht einmal ein einfaches „Guten Tag“ war zu viel verlangt. Eine freundliche Kommunikation fand praktisch nicht statt, und Informationen musste ich mir regelrecht aus der Nase ziehen. Gerade bei einer Behörde, die täglich mit Bürgern arbeitet, sollte ein respektvoller Umgang selbstverständlich sein. Besonders negativ ist mir die Mitarbeiterin am Schalter 5 aufgefallen. Auf mich wirkte sie sehr unfreundlich, wenig hilfsbereit und überhaupt nicht serviceorientiert. Insgesamt hatte ich während meines heutigen Besuchs nicht das Gefühl, als Bürger willkommen zu sein. Besonders bemerkenswert finde ich außerdem, dass sich die Zulassungsstelle im selben Gebäude wie das Service Center befindet. Dort erlebt man nach meinem Eindruck einen deutlich freundlicheren und professionelleren Umgang. Umso unverständlicher ist der Unterschied. Regeln müssen eingehalten werden – das steht außer Frage. Freundlichkeit, Respekt und ein Mindestmaß an Service sollten aber genauso selbstverständlich sein. Davon habe ich hier leider nichts erlebt. Am liebsten würde ich für diese Erfahrung gar keinen Stern vergeben. Da das bei Google nicht möglich ist, bleibt es bei einem Stern – und selbst der ist aus meiner Sicht noch zu viel.
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Moh. Osama Khalaf
Wo kann man eine Beschwerde einreichen?
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Fisnik Ab
Die Herrschaften haben keine Lust zu arbeiten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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