Zulassungsstelle in Stadt Darmstadt

Adresse:

Rüdesheimer Str. 119
64285 Darmstadt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06151-134454

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Holger Brinkmann
Habe telefonisch einen Termin vereinbart, die Dame am Telefon war sehr freundlich und hilfsbereit . Beim Termin zwei Tage später, wurde ich trotz Verspätung sehr nett begrüßt. Auch diese Kollegin (Schalter 8)war total nett und sehr hilfsbereit. Wären nur alle Behörden so... Vielen, herzlichen Dank nochmal! 👍😊
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Olaf Peter
Wer Inkompetenz und Faulheit sucht, wird es dort finden. 2 Wochen sind rum und mein Auto ist immer noch nicht zugelassen.
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Roger Stappel
Hier ist mittlerweile ein gutes Team zusammengewachsen, wo man sich erkennbar Mühe gibt, jedes Anliegen bestmöglich umzusetzen. Wenn man sich auf seinen Termin etwas vorbereitet, kann eigentlich nichts schief gehen...
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Tobias Bender Alonso
Schlechteste Webseite die ich jemals gesehen habe. Man versteht nichts und erst nachdem ich alles angekreuzt habe wird mir angezeigt, dass alle Termine vergeben sind. Wie kommt man auf so ein schlechtes Konzept. Jetzt weiß man nicht mal wann man wie wieder nach Terminen gucken kann.
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Andreas Topp
Die Dame war durchgehend unterschwellig unfreundlich, aber immerhin hat sie den versäumten Termin von Morgens auf den Abends verschoben. Was ich aber wirklich eine Zumutung finde, ist das Terminvergabesystem. Termine werden nur für zwei Wochen im Voraus vergeben und es gibt überhaupt keine Auswahlmöglichkeiten. Bei beiden Terminen, die ich extra Morgens früh um 6:30 gebucht habe, um überhaupt einen Termin zu bekommen, waren fest vorgegeben, keine Alternativen. Das ist aus meiner Sicht eine absolute Zumutung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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