Zulassungsstelle im Landkreis Odenwaldkreis

Adresse:

Michelstädter Str. 12
64711 Erbach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06062-70-422

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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H B
Das gibt es nirgendwo anders. Mann braucht einen Termin, weil man sein Auto anmelden muss und dann muss man1,5 Monate warten? Selbst auf eine E-Mail bekommt man folgende Antwort: Für jede Art der Fahrzeugzulassung/Umschreibung oder Änderung benötigen Sie einen Termin. Bitte kommen Sie deshalb nicht einfach vorbei. Ich bitte Sie auch, des Öfteren in die Terminbuchungen reinzusehen, denn es werden immer mal wieder Termine von den Kunden selbst storniert/gelöscht bzw. umgebucht. Es ist nichts frei geworden. Das heißt ich bin jetzt 1,5 Monate ohne Auto und das mit einem Baby (3 Wochen alt) und einem Kleinkind (2,5 Jahre alt). Das darf nicht sein. Selbst in München, Flensburg, Hamburg, Groß-Umstadt und Kiel werden Termine freigehalten und erst am selben Tag geöffnet, damit man eine Chance hat, innerhalb von maximal einer Woche einen Termin zu bekommen. Erbach ist keine Großstadt. Groß-Umstadt auch nicht. Aber die haben eine bessere Organisation mit nicht mehr angestellten! Echt sehr traurig.
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Udo Wassum
ENTTÄUSCHUNG PUR ❗️ Zulassungsstelle fast leer (1 Person ) Ich muss Nr ziehen ? ok mach ich Nach 15 min Wartezeit erfahre ich von der freundlichen Dame ,, Sie dürfe keine Zulassung ohne Termin machen ,, . ? ? ? Seit Corona Mittlerweile war ich der EINZIGE Wäre das Haus voll gewesen könnte ich es vielleicht noch verstehen Aber so Jetzt muss ich 4 Wochen auf einen TERMIN warten 🤦‍♂️
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Karl Siegfried
lächerlich unfähige Organisation! 3 Wochen Wartezeit für einen Termin zur Fahrzeuganmeldung!
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Sophie Sander
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L. K.
Wie kann es sein, dass man mehr als einen Monat auf einen Termin warten muss? Im Odenwaldkreis ist man auf ein Fahrzeug angewiesen! Seit Corona können Zulassungen nur noch mit Termin gemacht werden und die Mitarbeiter kennen keine Gnade, ganz in Gegenteil, sie sind unfreundlich und belächeln die Kunden. Hat man keinen Termin und muss dringend ein Fahrzeug zulassen, wird man auf den Zulassungsdienst nebenan verwiesen, der täglich 10 Anmeldungen machen kann, aber dafür eine Stange Geld möchte - alles nur Geldmacherei! Das ist doch alles ein Witz. Lieber Odenwaldkreis, bitte lernt endlich zeitgemäß und bürgerfreundlich zu arbeiten. Eine einzige Zulassungsstelle für den kompletten Kreis und das ohne Sprechstunde ist schlichtweg UNMÖGLICH!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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