Zulassungsstelle im Landkreis Odenwaldkreis

Adresse:

Michelstädter Str. 12
64711 Erbach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06062-70-422

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hasan Ertug
Für ein Fahrzeuganmeldung einen Termin online in zwei Wochen frei. Telefonisch keiner erreichbar. Und wenn mann ohne Termin sein Fahrzeug anmelden möchte, wird man von der Behörde unfreundlich behandelt. Früher war das alles anders und besser. Einen Termin in zwei Wochen, was ist das für ein Zustand!!!
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Apo Sivasli
Stellt mal mehr Personal ein 3 Stunden Wartezeit und nicht mal Online Buchung möglich Katastrophe!
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Uwe Kurz
Ein Amt halt öfters Wartezeiten Mann sollte einen Termin vereinbahre
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Peter Butterweck
Nach unserem Umzug in den Odenwald gab es genügend zu erledigen. U.a. Änderungen in den üblichen Dokumenten. Bei einer telefonischen Rücksprache ist mir von einer sehr freundlichen Mitarbeiterin der gesamte Ablauf erklärt worden. Für heute hatte ich mir online einen Termin gebucht. Innerhalb von zehn Minuten, noch vor dem Termin durfte ich an Schalter 4 zu Frau B. Sehr freundlich, humorvoll und hilfsbereit hat sie meine Fahrzeuge auf den neuen Wohnsitz umgeschrieben. So entspannt habe ich noch bei keiner Zulassungsstelle gesessen. Nach dem Zahlen am Automaten konnte ich meine Dokumente an der Ausgabe abholen. Das ich freundlich mit Namen angesprochen wurde hat mich nur kurz irritiert, aber die freundliche Dame hatte ja schließlich meine Papiere vor sich liegen. Aber das war nicht der Grund, es war die kompetente Mitarbeiterin, die mich zuvor telefonisch beraten hat. Sie konnte sich tatsächlich noch an unser Telefonat erinnern und hatte sich wohl den Namen gemerkt. Vielen herzlichen Dank an das Team der Zulassungsstelle, der Tag hat so für mich trotz Regen sehr positiv begonnen.
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Felix
Es ist unmöglich, jemanden telefonisch zu erreichen. Auf Nachfrage der darüberstehenden Behörde kommt nur, dass das halt so ist und man es weiter versuchen solle.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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