Zulassungsstelle im Landkreis Gießen

Adresse:

Bachweg 9
35398 Gießen

Kontakt:

Fax:
0641-9390-2205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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PiOtR.K
Der schlechteste Ort, um Autos anzumelden. Die Mitarbeiter scheinen dort zur Bestrafung zu arbeiten und die Terminvergabe ist ein völliger Fehlschlag
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Jonas G
Wollte mein Auto nach meinem Umzug innerhalb des Landkreises Gießen online ummelden. So weit so gut, wenn denn das über das Portal funktionieren würde. Nachdem ich dadurch zu einen Termin vor Ort gezwungen wurde und diesen gebucht habe, wurde mir vor Ort mitgeteilt, dass die Online-Ummeldung im Portal falsch erklärt ist und somit für den Normalbürger defacto nicht möglich ist. Hoffe das wird schnellstmöglich aktualisiert und richtiggestellt, insbesondere weil das Problem ja sogar bekannt ist, um nicht noch mehr Kunden mit Anfahrtszeit für den eigentlich vermeidbaren vor-Ort-Termin zu frustrieren!
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Oliver Philip
Mit einem online reservierten Termin ging es recht zügig.
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sebastian H
Ich glaube bevor man da einen ans Telefon bekommt... ist die Deutsche Bahn immer Pünktlich..... also nie.....
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Manfred
8.00 Uhr Termin zur KFZ Zulassung, 8.08 Uhr schon erledigt, durch einen sehr freundlichen Mitarbeiter. So würde ich es mir bei der Führerscheinstelle auch wünschen. Da beträgt die Bearbeitung für C/CE und D Führerscheine mehrere Monate. Und die Leuten wollen mit dem Führerschein als Kraftfahrer arbeiten. Während dieser unnötigen Wartezeit liegen sie uns allen mit Arbeitslosengeld oder Bürgermeister auf der Tasche. Nur weil die Beamten nicht aus dem Genick kommen, wird unnötig öffentliches Geld verbraten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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