Zulassungsstelle im Landkreis Gießen
Adresse:
Bachweg 9
35398 Gießen
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
E H





Es gibt keinen Stern ! Eine Behörde die nicht erreichbar ist! Unverschämt für ein Dienstleistung,,Unternehmen,,.
Seit Wochen bekomme ich keinen Termin bei der Zulassungsstelle Gießen und Grünberg😡 Telefonisch kann man auch nicht helfen und die Geschäftsführung ist auch nicht erreichbar! Einfach nur lächerlich.
Warum wird da nicht unternommen!
😡😡😡😡😡😡😡😡
L Mü





Terminvergabe - Katastrophe
Wartezeit - Katastrophe
Bearbeitungszeit - Katastrophe. Mindestens 3 bis 4 Wochen. Es soll Menschen geben die DRINGEND auf ein Auto angewiesen sind.
Jörg Wagenbach





Leider ist die zulassungsstelle in Gießen die absolute Vollkatastrophe. Ich war in Grünberg auf der Zulassungsstelle, top Service und absolut zufrieden und freundliche Mitarbeiter. Leider ist zur Zeit Grünberg wieder geschlossen weil in Gießen so viele Mitarbeiter fehlen, das liegt aber, soviel ich weis, nicht an den Mitarbeitern sondern an der Amtsleitung. Ich habe in letztes Jahr in Gießen meinen neuen Führerschein beantragt und wurde von der Mitarbeiterin hervorragend betreut, schnell, kompetent und vor allem sehr sehr freundlich. Da werden Abmahnungen ausgesprochen wenn die Mitarbeiter zu viele Anträge bearbeiten und neue Mitarbeiter bleiben nicht einmal bis zum Ende der Probezeit, wegen der unfähigen Vorgesetzten. Es heißt "der Fisch fängt am Kopf an zu stinken", da sollte sich mal die Leitung des Landratsamtes Gedanken machen was im ihrem Verantwortungsbereich so richtig schief läuft.
Naysan 95





man muss ein Termin machen um sein Auto Anmelden zu können, aber auch das ist Unmöglich ich hab mal Copy Paste gemacht lest einfach mal selbst
Für diese Dienstleistung/Dienstleistungskombination sind aktuell leider keine freien Termine verfügbar.
Aus technischen Gründen kann leider nur ein Terminangebot für die nächsten drei Wochen zur Verfügung gestellt werden. Dieses ist derzeit ausgebucht.
Jedoch wird täglich zum Tagesbeginn ein neuer Tag freigeschaltet.
Dies sind dann Termine für morgen in drei Wochen (ausgenommen der freizugebende Tag ist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag).
Vanessa G.





Schlimmste Zulassungsstelle in ganz Deutschland!
Wer sein Fahrzeug ummelden muss, bekommt keinen Termin.
Online steht das es nicht möglich ist aktuell einen Termin zu buchen und ans Telefon geht niemand.
Absolut unglaublich.
Da sollte die Stadt mal was ändern, so geht das nicht!!!!!!!!!!!
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Febr. 2017
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75.000 km
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