Zulassungsstelle im Landkreis Gießen

Adresse:

Bachweg 9
35398 Gießen

Kontakt:

Fax:
0641-9390-2205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Illya Mamberger
Es ging alles super schnell und einfach! Vielen Dank
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Peter Gottwals
Bürgernähe sieht anders aus, Online Termine gibt es erst in 3 Wochen. Selbst mit einem Zulassungsdienst dauert die Zulassung 1 Woche. Wer ein Gebrauchtes „Älteres“ Fahrzeug zulassen möchte und nicht die Möglichkeit der Online Zulassung hat kann warten.
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Katharina Reuhl
Katastrophe! Termin in Gießen gemacht von Gießen aber weggeschickt, die Zulassungsstelle Gießen benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der die KFZ-Zulassung Friedberg, dort einen Termin ausgemacht, Problem geschildert gesagt bekommen dass diese die nicht mehr ausstellt, da Gießen diese auch nicht mehr ausstellt, Zitat „sie müssten nur hier in Friedberg anrufen, dann können wir ihnen das bestätigen“. Dann wieder einen Termin in Gießen ausgemacht diese Aussage traf auf vollkommenes Unverständnis in Gießen und auch hier wurde ich wieder heimgeschickt. Krieg zwischen beiden Parteien und der Bürger muss drunterleiden für sowas nimmt man sich auch noch mehrere Tage frei!
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Sarah “SM” Milski
Digitalisierung = 0 , Ich muss Formulare drucken mit Hand ausfüllen und die Mitarbeiter: innen tippen die Infos dann ab. Das muss sich ändern! Wir machen uns in diesem Land lächerlich was Digitalisierung angeht, da müssen wir alle unseren Teil beitragen, auch die Führungskräfte dieser KfZ-Stelle.
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engelchen pascha
Ich verstehe die ganzen negativen Rezensionen nicht. Online Termin gebucht, Wunschkennzeichen bestellt und telefonisch kam ich nach 2 Minuten auch durch und es wurde mir sofort geholfen. Vor 1 Jahr hatte war ich vor Ort und es klappte absolut reibungslos und freundlich. Heute hat irgendwie keiner mehr Zeit und jeder meint, wenn er anruft, wartet jeder nur auf ihn. Es sollte auch einmal zum Nachdenken geben, wie viele Kunden durch Schließung einer anderen Geschäftsstelle allein in Gießen ein und ausgehen. Heute muss man sich leider überall etwas Zeit nehmen, egal wo man anruft. Ich bin sehr zufrieden mit den Mitarbeitern und dem Service. Danke Zulassungsbehörde

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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