Zulassungsstelle im Landkreis Gießen

Adresse:

Bachweg 9
35398 Gießen

Kontakt:

Fax:
0641-9390-2205

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Matthias Schreiber
Seit 32min am Telefon in der Warteschlangen, seit 25min wird mir gesagt der nächste freie Platz wäre für mich reserviert. Find ich dafür das keine Person vor mir ist sehr lange.
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Angie Hoechst
Absolute Katastrophe. Zur Anmeldung lag der Fahrzeugbrief von der Bank noch nicht vor, Bank Verschulden. Bekam gesagt, rufen Sie doch einfach mal an, dann können Sie erfahren, wann er hier liegt. Gesagt getan. 30 Min Warteschleife, dann rausgeflogen, weitere 45 Min Warteschleife, Bandansage springt um auf" Sie rufen außerhalb der Geschäftsreisen an, versuchen Sie es morgen wieder" Bei den nächsten Versuchen immerwieder nach 25 bis 30 Min rausgeflogen. Wollte es gerne vor meinem neuen Termin klären, aber leider unmöglich. Fahre jetzt hin und hoffe das alles vor Ort liegt. Ansonsten 60 km und 1,5 Std Spass umsonst
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Ibrahim
Nicht mal in der Lage nach 3 Stunden ans Telefon zu gehen man denkt man will den Bundeskanzler erreichen
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Andrej Braun
Keine Öffnungszeiten zu sehen und per Telefon 30 min in der Warteschleife
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Valeria Güneisen
Unmögliche Wartezeit obwohl man einen Termin vereinbart hat, wartet man gerne mal 1 Stunde bis man dann dran kommt. Die Mitarbeiter sind teilweise höchst unfreundlich und pampig. Von einer organisierten Zulassungsstelle ist diese hier sehr weit entfernt!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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