Zulassungsstelle im Landkreis Fulda

Adresse:

Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
(und nach Terminvereinbarung; von der Terminvereinbarung sind Autohäuser und Zulassungsdienste ausgenommen)

Sa. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur für Privatkunden, keine technische Gutachtenprüfung, keine Terminvergabe)

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
(Samstag nicht gewährleistet!)

Rezensionen:

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Marco Mattheis
Die Angelegenheiten werden hier immer sehr kompetent und freundlich gelöst. Am besten vereinbart man einen Termin,.dann wartet man nur wenige Minuten. Selbst heute am Samstag ohne Termin läuft es freundlich und zügig. Ich bin sehr zufrieden mit dem Service.
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Christian Dingley
Normal hat man genug Zeit um auf den Briefverkehr zu reagieren. Wenn aber eine verspätete Zustellung aufgrund von Feiertage und /oder Wochenende entsteht, können wie bei mir auch mal 2 Werktage alles sein, was man bekommt um zu handeln. Ist schon sportlich, wenn da noch eine dritte Instanz zwingend involviert ist. Auf genauere Nachfragen per Telefon bekommt man leider nur nicht verschiebbare Fristen vorgestellt und vor Ort kann teilweise mit Unwissenheit geglänzt werden, da man jemanden als Vertretung aus einer anderen Abteilung vorgesetzt bekommt. Insgesamt wäre sowas ein absoluter Fiebertraum aus Sicht von privater Marktwirtschaft.
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MAJIN LOU
Am besten mit Termin vorbeikommen, dann muss man nur 5-10 Minuten warten. Ohne Termin kann es schonmal 20-30 Minuten dauern, je nachdem wie lange die Schlange draußen ist. Freundliches Personal. Auf der Homepage kann man vorab die benötigten Unterlagen einsehen.
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Ben Skywalker
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Taken Peken
Extrem lange Wartezeiten. Wenn sie die Möglichkeit haben machen sie alles online und sparen sie sich 7 Stunden Wartezeit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Terminvereinbarungen sind erwünscht!
Wählen Sie dafür (06 61) 60 06 11 00 bzw. 115.

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Stadt Fulda

Fulda, eine Stadt in Hessen, Deutschland, ist bekannt für ihr reiches kulturelles Erbe und ihre historische Bedeutung. Mit ihrer zentralen Lage in Deutschland und der Nähe zur Rhön, einem Biosphärenreservat der UNESCO, bietet Fulda eine einzigartige Kombination aus natürlicher Schönheit und historischer Architektur.

Die Stadt beheimatet den Fuldaer Dom, ein Meisterwerk barocker Architektur, und das Stadtschloss Fulda, das heute als Museum dient und Einblicke in die prunkvolle Geschichte der Stadt bietet. Die Altstadt von Fulda, mit ihren malerischen Gassen und traditionellen Fachwerkhäusern, lädt zum Verweilen und Entdecken ein.

Fulda ist auch ein Bildungs- und Wissenschaftszentrum mit verschiedenen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die zur dynamischen Atmosphäre der Stadt beitragen. Darüber hinaus ist die Stadt ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt mit ausgezeichneten Bahn- und Straßenverbindungen, was die Erreichbarkeit sowohl für Geschäftsreisende als auch Touristen erleichtert.

Neben der historischen und kulturellen Bedeutung legt Fulda großen Wert auf Umwelt- und Naturschutz. Die Nähe zum Biosphärenreservat Rhön ermöglicht eine Vielzahl von Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Wintersport, wodurch Fulda zu einem attraktiven Ziel für Natur- und Sportbegeisterte wird.

Die Zulassungsstelle im Landkreis Fulda, gelegen in dieser historisch und kulturell reichen Stadt, spiegelt die Effizienz und Bürgernähe wider, die in Fulda großgeschrieben wird. Mit ihren angepassten Öffnungszeiten und der zentralen Lage unterstützt sie die Bewohner und Besucher der Stadt in allen Belangen rund um die Fahrzeugzulassung.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern