Zulassungsstelle im Landkreis Bergstraße

Adresse:

Benzstr. 1
64646 Heppenheim

Kontakt:

Tel.:
Fax:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Erik Müller
Warum geht keine Sau ans Telefon? Probier seit 3 Tagen jemanden zu erreichen wenigsten die Fußbodenkosmetikerin… Termin ab 9 Januar ? Was ist da bei euch los ?
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Frau G (nerdette)
Wie gesagt, ich hatte über die Website einen Termin zur Anmeldung meines Speedpedelecs vereinbart. Dazu gehörte auch die Reservierung und Bezahlung meines Kennzeichens. Als ich dann mit den offiziellen Zulassungspapieren vom TÜV (70 € für die Kennzeichenbeleuchtung) beim Amt ankam, hieß es, ich könne das bezahlte Kennzeichen nicht bekommen, da es zu groß sei (Motorradkennzeichen, HP-XX-XXX). Ich wurde zurück zum TÜV geschickt, dann mit der mündlichen Bestätigung des TÜVs wieder zum Amt, anschließend zu den Mitarbeiterinnen, die das Kennzeichen ausdruckten, und dann wieder zurück zum Amt, wo mir dann jemand „half“, der die TÜV-Zulassung anzweifelte und mich erneut zurückschicken wollte. Ich weigerte mich und sagte, er könne sich selbst melden. Nach etwa vier Stunden Wartezeit, Fußmarsch, vielen misstrauisch dreinblickenden Leuten und einer Rechnung von insgesamt 150 € für diese „Dienstleistung“ fuhr ich endlich nach Hause.
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Andreas Held
Alles super gelaufen sehr netter Kontakt die mir bei meinem Problemen mit einem Zulassungsdienst geholfen haben. Danke Frau Waldhaus und Frau Wolf für die schnelle Hilfe. Mails werden sehr schnell beantwortet, echt super für eine Behörde .
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Serd Eczny
Alles lässt sich an einem Tag erledigen, man muss es nur versuchen :)
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FC Massacre
2-3 Wochen Terminvergabe um ein Auto zuzulassen????? Falls ihr es noch nicht bemerkt habt CORONA ist vorbei !!!! An Telefon geht man garnicht dran geht man persönlich hin wird nur gesagt alles online machen und wenn es nicht geht online Termin holen. Mag ja sein das ihr kein Bock habt zu arbeiten aber es gibt Menschen die auf das Auto angewiesen sind geschäftlich!! Eigentlich solltet ihr für solch entstandenen Schäden haften.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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