Zulassungsstelle in Stadt Bremerhaven- Nord

Adresse:

Hinrich-Schmalfeldt-Str. 30
27576 Bremerhaven

Kontakt:

Fax:
0471-590-3719

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Annica H
So schlecht . Habe Termin bekommen und konnte es online nicht bestätigen, da immer ein Fehler aufgetreten ist. Man hat 3std Zeit den Termin zu bestätigen. Ich bin dann also hingefahren um den dort vor Ort zu bestätigen und die sagen ja sie haben alles richtig gemacht aber es gab ein Fehler im System daher konnte jemand anderes den Termin buchen. Sie haben Pech für sie ist jetzt keiner da. Ich habe also alles richtig gemacht habe aber trotzdem Pech und jemand anderes meinen Termin. Und dann kommt noch wir machen jetzt aber auch eine Woche dicht. Vielen Dank für gar nichts! Und die wundern sich warum die Bürger unzufriedensind . Ich weiß warum.
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Markus Boenisch
Ich tauschte dort meinen Führerschein um, die telefonische Beratung war sehr kompentent, man braucht keinen Termin, sollte aber am Morgen dort sein, da ist am wenigsten los. Einfach zu finden, Parkplätze en mass vor der Tür, Treppe hoch, erster Stock, links bis zum Ende und man ist da - Zimmer 106. Wartezeiten hierfür so gut wie keine, da ich auf der Durchreise war nahm ich Express, am Dienstag eingereicht, am Donnerstag hatte ich meine neue Karte, alles passte 1A. Danke an Frau Lutterbüse für den reibungslosen Ablauf.
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Cigdem Yener
Telefonisch wurde mir über mein eignes Auto was abgemeldet werden sollte keine Auskunft geben Datenschutz... Sehr sehr unfreundlich und Patzig gewesen die Frau Pe....
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glatzkoch berlin
Dein Ernst Bremerhaven? Führerscheinstelle am Mittwoch geschlossen? Kommt mal klar! Ich zahle auch für sieben Tage in der Woche Steuern, damit ihr schon mit fünf Tagen Arbeit überfordert seid,, also bewegt Euch mal. Da fährt man 100 km durch die Gegend, damit ihr Euch einen bunten macht. Unverschämtheit.
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Dirk Köckritz

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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