Zulassungsstelle in Stadt Bremerhaven- Nord

Adresse:

Hinrich-Schmalfeldt-Str. 30
27576 Bremerhaven

Kontakt:

Fax:
0471-590-3719

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dirk Köckritz
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Marco Dullin
Nicht zu fassen, 3 Monate auf einen Termin warten. Geht gar nicht!!!
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Rolf Müller
Ich hätte nicht gedacht mal etwas Positives über eine Zulassungsstelle kund zu tun, aber ich bin beeindruckt über das Engagement einer Dame aus der Führungsebene. Es wurde zur Klärung sogar zurückgerufen und nicht einfach abgelehnt. Hoffentlich kein Einzelfall und eigentlich sollte es auch immer so sein - von jedem Mitarbeiter! Schön ist auch, dass hier nicht zwingend der TÜV-Bericht oder eine Kopie davon vorgelegt werden muss, sondern dass man sich die Mühe macht den in elektronischer Form vorliegenden HU-Datensatz vom KBA einzusehen und zu nutzen.
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Walter Henderson
Größter kack laden habe mir ein Motorrad gekauft ich bin u18 auf die Zulassung kann man Lange warten ich warte schon 3 Tage und habs immer noch nicht zugelassen bekommen.
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Christine Krauss
Telefonische Erreichbarkeit katastrophal. Hat man dann nach ca. einer halben Stunde tatsächlich einen Menschen am Telefon,wird man gerne und freundlich mehrfach weiter verbunden. Man wähnt sich schon fast am Ziel,merkt aber schnell,dass erneut von einem freundlichen Ahnungslosen Auskunft gegeben wird. Geschieht dann doch etwas Unerwartetes und man erhält wenigstens Informationen über das Procedere und die Öffnungszeiten,passiert das natürlich nicht ohne den Hinweis,dass selbstverständlich heute eine Bearbeitung NICHT möglich ist. Sucht man dann am folgenden Tag, natürlich zu den am Tag zuvor gewissenhaft erfragten Öffnungszeiten, die Führerscheinstelle auf,wartet man eine geschlagene Stunde um dann von einer Vertretungskraft zu erfahren, dass sie nicht helfen kann, da ein Dokument fehlt und man dieses Dokument auch nicht auf dem Postweg nachreichen kann. Um genau DAS zu vermeiden hatte ich eigentlich am Vortag angerufen. OHNE WORTE😶😶

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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