Zulassungsstelle in Stadt Bremen-Nord

Adresse:

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Kontakt:

Fax:
0421-361-7269
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30 - 17:00
Di.: 07:30 - 15:00
Mi.: 07:30 - 12:00
Do.: 07:30 - 17:00
Fr.: 07:30 - 12:00

Nur nach Terminvereinbarung
KFZ-Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin von 07:30-16:30 Uhr möglich.

Rezensionen:

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Thomas Plate
Freundliche Beratung und reibungsloser Ablauf, DANKE
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B. H.
Sehr nettes Personal, die uns mit unserem Anliegen unterstützt haben, chapeau
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Karola Strack
Heute wieder toller Service! Beste Bürger- Center!
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Qasim salman Aloka
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Steffen Boltjes
Ich war vor Kurzem im BürgerServiceCenter-Nord und kann insgesamt eine positive Bewertung abgeben. Besonders hervorheben möchte ich die Freundlichkeit und Professionalität der Mitarbeiter. Trotz des teilweise hohen Andrangs nehmen sie sich Zeit für die Anliegen und erklären die nächsten Schritte verständlich. Ich hatte das Gefühl, ernst genommen zu werden, und mein Anliegen wurde kompetent und sorgfältig bearbeitet. Sobald man aufgerufen wird, läuft der Termin in der Regel strukturiert und effizient ab. Die Räumlichkeiten wirken ordentlich und funktional, auch wenn es zu Stoßzeiten recht voll werden kann. Positiv ist, dass die Abläufe grundsätzlich gut organisiert sind, sodass es – wenn man vorbereitet ist – keine unnötigen Verzögerungen während des Termins gibt. Verbesserungsbedarf sehe ich vor allem bei der Terminvergabe. Es ist teilweise schwierig, kurzfristig einen passenden Termin zu bekommen, was bei dringenden Angelegenheiten problematisch sein kann. Auch bei Besuchen ohne Termin sollte man etwas mehr Zeit einplanen, da die Wartezeiten je nach Andrang deutlich variieren können. Ein weiterer Punkt ist die Kommunikation im Vorfeld: Es wäre hilfreich, wenn noch klarer und übersichtlicher dargestellt wird, welche Unterlagen genau benötigt werden. Das würde sicher einigen Besuchern zusätzliche Wege ersparen. Fazit: Ein insgesamt gut funktionierendes BürgerServiceCenter mit engagierten Mitarbeitern. Mit etwas Geduld und guter Vorbereitung verläuft der Termin problemlos.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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