Zulassungsstelle in Stadt Bremen

Adresse:

Stresemannstr. 48
28207 Bremen

Kontakt:

Fax:
0421-361-14096

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Britta Röskam
Ich möchte gerne gar keinen Stern vergeben. Habe versucht online mein Fahzeug anzumelden, hätte fast geklappt wenn meine Adresse auf dem Perso nicht so unmöglich abgekürzt worden wäre.Kann nun keinen eService nutzen weil Adressenabgleich nicht funktioniert und die Voränge abgebrochen werden..unglaublich frustrierend,seit Jahren.
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Ismail Özbürün
Keine Verbesserung, leider haben wir immer wieder negative Erfahrungen mit der Kfz Zulassungsstelle Stresemann Str. Wir haben 3 gewerbliche Fahrzeuge an einem Zulassungsdienstleister abgegeben. Alle Unterlagen waren vorbildlich dabei. 2 Fahrzeuge wurden korrekt angemeldet bei einem Fahrzeug fehlt dann die Nutzungsart, welches für die Behörde enorm wichtig ist. Fazit müssen wir nochmal eVB besorgen und nochmal mehrere Tage warten bis die korrekte Zulassung erfolgt. Auf telefonische Anfrage ob wir eine zuständige Person ansprechen können,werden wir dedutzt und aggresiv abgewiesen. Danke für die tolle Leistung, hut ab.
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Amin Kompaniyeh
Sehr enttäuschende Erfahrung mit der Zulassungsstelle Bremen. Meine Unterlagen wurden vor über zwei Wochen über den offiziellen Dienstleister Kroschke Zulassung (direkt in Bremen) eingereicht. Trotzdem behauptet die Behörde bis heute, dass keine Unterlagen angekommen seien. Für Bürger ist es sehr frustrierend, da man keinerlei Nachweis oder Unterstützung bekommt. Offensichtlich haben auch andere Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht
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Valdemar
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Volkan Eliş
Ich verstehe die negativen Bewegungen nicht. Ich bin super zufrieden. :) Ich konnte mir kurzfristig einen Termin in 4 Tagen machen. Der war dann um 11:15 und um 11:20 wurde ich schon aufgerufen. Die Sachbearbeiterin war super nett und hat mir ganz unkompliziert mein Wunschkennzeichen ermöglicht. Das war noch geblockt nach meiner Abmeldung letzte Woche und deswegen nicht reservierbar.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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