Zulassungsstelle im Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten

Adresse:

Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Di.: 10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mi.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Do.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Fr.: 07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Rezensionen:

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Paul Kern
Alles top, bin mit Termin sofort drangekommen.
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KK
Es werden Probleme gemacht, welche nicht nötig wären, es kam mir so vor, als würden die sich etwas irrelevantes ausdenken, um nicht weiter zu bearbeiten. Nachdem ich alles erledigt habe um das von mir reservierte Kennzeichen für mein Motorrad anzumelden, war deren größtes Problem, dass ich einen zweiten Vornamen (auf dem Perso) habe, welchen ich nie angebe. In dem ganzen Papierkram war dieser dementsprechend nicht zu finden. Letztendlich wurde der Vorgang abgelehnt mit dee Begründung: "Das Kennzeichen ist für eine andere Person reserviert". Also entweder hatte da jemand einfach nicht arbeiten wollen oder die Person/en können nicht oder nicht gut lesen. Auch während eines Telefonats konnte mir nicht geholfen werden und ohne Termin (innerhalb des Zeitraums der Reservierung) darf das Gebäude nicht betreten werden. Jetzt darf ich hoffen das Kennzeichen wieder öffentlich zu sehen, um es erneut zu reservieren (wieder knapp 3€ in den Staat gesteckt). Aber danke dafür!
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the human
Leider muss ich eine gemischte Rezension verfassen! Mein Mann und ich waren heute bei der Zulassungsstelle und wurden sehr herzlich und höflich von Frau K. im 2. Stock, Raum 25 empfangen und unsere Angelegenheit wurde umgehend und ohne weitere Probleme erledigt. Eine sehr schöne Erfahrung für uns. Danke an Frau K.!! ABER dann kamen eine Dame und ihr Sohn in den Raum, die von der Kollegin links neben Frau K. betreut werden sollten. Was soll ich sagen... Der ( nicht anwesende) Sohn der Dame hat einen Termin für seine Mutter gebucht, jedoch mit seinem Namen. Das das so nicht funktioniert, ist in Ordnung und mag eine Regelung sein. Da könnte man sie höflich darauf hinweisen und sie bitten einen neuen Termin auszumachen.. damit wäre die Sache erledigt aber nein, sie wurde gedemütigt angeschrien, sodass ich 3m daneben einen Riesen Schreck bekommen habe und wirklich nicht verstanden habe wo solches Verhalten in Ordnung ist. Sowas sollte wirklich nicht arbeiten dürfen. Stressiger Tag, stressiges Leben hin oder her, so kann man nicht mit Menschen umgehen. Ich bin schockiert und erschüttert. Wenn etwas nicht funktioniert, dann sollte höflich darauf hingewiesen werden aber sowas geht gar nicht. Es waren sechs Personen im Raum und niemand wird dieses Ereignis und diesen herablassenden Tonfall je vergessen. Schade und Traurig.
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Pascal Pohlen
Katastrophe nächstes mal lieber einen Dienstleister beauftragen anstatt mit den Angestellten dort zu reden.
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Volker Westerbarkey
Total super dort. Bin vor meinem Termin drangekommen, gut organisiert, sehr hilfreich und lösungsorientiert. Mir wurden die Schilder gestohlen, sehr ärgerlich. Aber mit der Hilfe der Zulassungsstelle war der Ärger schnell vergessen. Danke

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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