Zulassungsstelle im Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten

Adresse:

Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Di.: 10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mi.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Do.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Fr.: 07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Rezensionen:

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Kerstin Henschke-Mattschull
Termin hätte ich gleich für den nächsten Tag bekommen. Termin wurde eingehalten. Keine Wartezeit. Bearbeitung ging schnell. Mitarbeiterin war sehr nett . Hatte aber auch alle Formulare bereits ausgefüllt. Bezahlen und nach 15 Minuten wieder draußen. Also alles super.
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Christos Papadopoulos
Immer höflich und hilfsbereit
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Cosmeltic2025
💐 Ein herzliches Dankeschön an Frau Karakaya und Frau Wolf von der Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg! 💐 Ich möchte mich von Herzen bei den beiden Damen bedanken. Ich hatte einen wirklich komplizierten Fall und war sehr froh, zwei so hilfsbereite, geduldige und freundliche Mitarbeiterinnen an meiner Seite zu haben. Frau Karakaya und Frau Wolf haben sich die Zeit genommen, meinen Fall gemeinsam mit mir zu lösen – mit unglaublich viel Geduld, Verständnis und Freundlichkeit. Gerade bei komplizierten Anliegen ist es nicht selbstverständlich, so herzlich und engagiert unterstützt zu werden. Man merkt, wenn Menschen ihre Arbeit nicht einfach nur erledigen, sondern sich wirklich bemühen, anderen zu helfen. ❤️ Vielen, vielen Dank für Ihre Mühe, Ihre Zeit und Ihre tolle Unterstützung! Solche Mitarbeiterinnen verdienen wirklich ein großes Lob. Kocar 🌷👏
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Huju Huju
Sachbearbeiter war sehr freundlich und informativ, ca.45 Minuten gewartet, Aber hinterher müsste ich leider kennzeichnen kaufen, erst wird man vor der mit 10 Euro rein gelockt und dann 45.00 Euro für eine 180/200 mm Kennzeichen wollten sie haben, was ich natürlich nicht bezahlt habe,
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JoHo Physiotherapie Zentrum

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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