Zulassungsstelle im Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten

Adresse:

Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Di.: 10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mi.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Do.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Fr.: 07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Rezensionen:

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Christian Wehlmann
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Meltem Karpat Özdil
Ich musste aus diversen Gründen innerhalb von 2 Wochen zwei mal hin, jedes Mal wurde ich vom Empfang bis zum Abschied sehr herzlich empfangen und freundlich beraten, bin aus jedem Raum mit einem Lächeln rausgegangen. Vielen Dank für den tollen Service!
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Beat Halberschmidt
Die Mitarbeiterinnen sind freundlich, daher 2 Sterne. Da ich meinen aktuellen Wagen online angemeldet habe, was keine 15min gedauert hat, finde ich jetzt (neue Nummer nach Diebstahl eines Schildes) erst recht ein Warten von 20 bis über 40 min, mit Termin, zusätzlich zur Anfahrt nur noch armselig. Dann noch das Hin- und Her mit den Schildern (die werden bei Online-Anmeldung ebenfalls online gekauft und zugeschickt), eine Terminbestätigungsmail mit so vielen Infos, dass die relevanten verloren gehen, das alles ist leider Zeit-Verbrennung. Wirklich hilfsbereit und lösungsotientiert war meine Mitarbeiterin ebenfalls nicht. Hoffentlich so schnell nicht wieder.
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Motraf Almahmod
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Y L (Lillou)
Ich schreibe diesen Feedback während der Wartezeit. Trotz Termin, stehen manche 1-3 Stunden!!!!! Das geht garnicht!!! Schlimmer als Viehhaltung. Die Räume sind nicht klimatisiert. Bei der menge an KFZ muss der staat für Berlin eine zusätzliche LABO aufmachen oder mehr Mitarbeiter einstellen. Die Arbeitenden tuen mir leid. Vergibt bitte keine Termin, wenn euer Workload so hoch ist. Jede Firma in der freien Marktwirtschaft dürfte sich sowas nie leisten, die wären sofort Insolvent!!! Ich hoffe der Verantwortliche ändert an diesen Sysstem was, danke.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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