Zulassungsstelle im Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten

Adresse:

Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Di.: 10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mi.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Do.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Fr.: 07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Rezensionen:

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Antonia Lehmann
Ich habe super schnell einen Termin bekommen und bin auch früher als erwartet schon ran gekommen (hab keine 30 Sekunden Wartezeit gehabt). Die komplette Ummeldung des Autos, mit Kennzeichen besorgen, bezahlen etc hat keine 20 Minuten gedauert. Alle Mitarbeitende waren mega freundlich und haben alles genaustens erklärt. Die Ausschilderung im Amt war auch super verständlich.
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Jérôme Miélo
Heute ein Autozugelassen, obwohl der Tag voller Pleiten, Pech und Pannen war. Die KFZ Zulassungsstelle hat heute wirklich alles möglich gemacht trotz schwierigem Start. Möchte hier besonders Herrn Hajjaj und Frau Selimovic danken sowie Frau Kumar:)
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Sylwia Jakubowski
Total INKOMPETENTES , unhöfliches und sehr arbeitsscheues Personal in der KFZ- Zulassungsstelle. Könnte ich keinen Stern vergeben würde ich das machen.
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Muaz Yousef
Meine Erfahrung mit dem KFZ-Zulassungsbüro in Berlin war ausgezeichnet, dank der Unterstützung von Herrn Klein und seinem professionellen Team. Ihr Umgang war freundlich, geduldig und sehr hilfsbereit, und sie haben alle meine Fragen aufmerksam beantwortet. Ich schätze besonders die Geduld und die Bereitschaft, Probleme zu lösen, sowie die Bemühungen, die Abläufe so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten. Jeder Besuch war dank ihrer freundlichen und professionellen Art angenehm und gut organisiert. Danke
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Tommy Leichtle Support
Die Dame aus Zimmer 237 ist extrem unhöflich & frech ! Schlimmste Zulassungsstelle in der ich jemals war !

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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