Zulassungsstelle im Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten

Adresse:

Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Di.: 10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mi.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Do.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Fr.: 07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Rezensionen:

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Carolin Guzy
Was für ein Saftladen!!!! Was arbeiten hier für unfähige Menschen???? Wie kann es sein, das man um 9 Uhr einen Termin hat, dann um 11 Uhr noch nicht dran ist??? Und beim Nachfragen noch vergessen wurde!!! Unglaublich!!! Geschweige von den sehr unfreundlichen Securitys mal abgesehen.
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Noah Brandt
Leistungen des Bürgeramts Abteilung KFZ super. Allerdings musste ich 20 Minuten draußen in der Kälte warten, weil die sehr sehr unfreundlichen und pampigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes direkt genervt waren und uns wartenden Bürger nicht einmal in die Vorhalle gelassen haben.
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Thomas Winter
Ein ausgesprochen nettes und humorvolles Team in der 3.Etage hat es zu meiner großen Freude geschafft mir mein Auto in kürzester Zeit umzumelden. Das eingespielte Team rund um eine fröhliche Weiberwirtschaft macht einen Superjob und ist augenscheinlich mit einer Menge Spaß an der Arbeit. Toll, wenn das so bleibt, danke!
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Mario
Wer weiß wie der kann hier nicht meckern !!
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Philipp Salow
Habe heute meinen erstes KFZ zugelassen und bin sehr zufrieden und dankbar für die Bearbeitung, den Ablauf und den Umgang in der Behörde. Ich wurde nach nur 1min nach meiner vorterminierten Uhrzeit aufgerufen. Die Mitarbeiterinnen in Raum 228 waren absolut professionell und hilfsbereit, sodass ich mich während der gesamten Zeit (insgesamt weniger als 15min mit Bezahlung) wohl gefühlt habe, dafür mein Dank und Respekt, da der Kundenkontakt, wie man leider auch hier lesen kann, nicht immer der Einfachste ist. Ich freue mich somit umso mehr auf meine erste Fahrt! Danke

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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