Zulassungsstelle im Landesamt für Bürger- und Ordnungs- angelegenheiten

Adresse:

Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Di.: 10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mi.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Do.: 07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Fr.: 07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Rezensionen:

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Gero Kahlen
Hervorragender Service! Habe mit etwas komplizierterem Fall zwei Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle ungewollt vor einige Herausforderungen gestellt. Sie waren immens bemüht, die Sachen schnell und pragmatisch zu lösen, waren dabei äußerst freundlich und zuvorkommend! Am Ende hat alles geklappt. Großartiger Erfahrung und komplettes Gegenteil zu den Klischees deutscher Behörden. Hut ab und nochmals herzlichen Dank auf diesem Weg!
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Olha Tsytovych
Es wurde ein Begriff vergeben. Ich bin angekommen. Der Termin wurde ohne Angabe von Gründen gestrichen und es hieß, der nächste Eintrag sei im Januar
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Christian
Was für eine Katastrophe. Ich habe mir einen Zulassungsdienst genommen mal schauen ob das klappt. Selber soll ich 2 Monate auf einen Termin warten um mein KFZ Kennzeichen für mein neues Motorrad zu bekommen. Dies steht jetzt 2 Monate ohne Versicherung und ohne Kennzeichen am Straßenrand rum. Wie kann man nur so lahmarschig sein…..?!
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Vorname Nachname
Entgegenkommend und freundlich
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Olaf Neidhardt
wir warten nun schon über 2 Wochen auf Bearbeitung! Schlechter Berliner "Service".

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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