Zulassungsstelle in Zweckverband Zulassungsstelle Coburg

Adresse:

Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg

Kontakt:

Fax:
09561-514-9599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexandros Kotanidis
Immer freundlicher Service, allerdings muss man vorher einen Termin vereinbaren. Und die Leute, die dort arbeiten, werden Ihnen den richtigen Weg weisen ...
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jäger meister
Verfügt ihr über keine Telefone oder habt ihr die auf lautlos geschaltet. Anrufen kann man bei euch auf jeden Fall vergessen, nimmt eh niemand ab
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Rene St
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Jo. Zenk
Am Empfang waren alle net und Freundlich, dort wurde ich zum entsprechenden Raum weitergeleitet, vor diesem Raum war ein Schild, das man nicht klopfen sollte, aber man wird zur vereinbarten Zeit in den Raum gebeten. Dies ist definitiv nicht so, ich war Pünktlich (auf die Minute genau) vor der Tür gestanden und habe eine Halbe Stunde gewartet, als ich dann immer noch nicht in den Raum gebeten worden bin habe ich angeklopft, auch dann hat sich niemand für mich interessiert. Darauf hin bin ich zur Anmeldung und habe um Rat Gebeten als dann die Dame mit mir in den entsprechenden Raum gegangen ist waren dort die 2 Mitarbeiter gesessen und über mich verwundert, um mir dann in 30 Sekunden meine Sachen zu geben. Fazit: 30 min warten, dann nicht beachtet werden. Das alles für 30 Sekunden Papiere ausgeben finde ich absolut nicht in Ordnung!
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Jo Ker
Mitarbeiter am Empfang/Registrierung sind freundlich und kompetent. Aber die Fahrzeuganmeldung dauert ungewöhnlich lange, zu lange. Es kann nicht sein, dass man 2-3 Stunden warten muss. Sorry. Erschwerend kommt hinzu, dass die Coburger Stadtplaner, schlauerweise den Jobcenter gleich nebenan platziert haben. Ich weiß die Hintergründe nicht, aber damit ist es fast unmöglich einen freien Parkplatz zu finden. Nerv tötend.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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