Zulassungsstelle in Stadt Würzburg

Adresse:

Rückermainstr. 2
97070 Würzburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0931-37-2029

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Elena Shershikova
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Diesel
Leider finden wir bei: "Google Maps" keine Möglichkeit die von der Stadt Würzburg organisierte Veranstaltung: STRAMU" zu bewerten.Auch am Infostand in der Innenstadt konnte man uns nicht weiterhelfen. So möchte ich Sie bitten unsere Rezension an die zuständige Adresse weiterzuleiten. Wir sind wegen dem STRAMU Festival extra 120 km für 3 Tage angereist. Geboten wurde an allen Veranstaltungstagen Klamauk auf unterstem Niveau.An keiner Bühne sah man ausgelassene, fröhliche,tanzende Zuschauer/Hörer.Selbst die Kinder langweilten sich allerorten.Sicher gibt es Gäste deren Humor man mit diesem Schwachsinn beheitern kann , uns sind keine begegnet.Man sollte bei der Größe dieser Veranstaltung das Angebot mehr streuen um verschiedene Geschmäcker zu erreichen.Viele Gäste die vermutlich am Freitag und Samstag enttäuscht die Flucht antraten sind am Sonntag erst gar nicht angereist.Die Stadt schien völlig verwaist, viele Gastronomen haben gar nicht erst geöffnet.Nach morgendlichem Regen schien ab Mittags die Sonne.So kann auch das Wetter nicht als Ausrede herhalten. Diese: Sesamstraße/Veranstaltung hat uns Treibstoff für 250 km Anfahrt und vier Übernachtungen gekostet,das war es effektiv:" nicht wert". Wir kommen nicht wieder und werden diese Veranstaltung auch Niemanden empfehlen.
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German
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Erika Bretz
Sehr guter Service! Nach einer Terminverschiebung musste ich meinen Online-Termin stornieren. Anschließend habe ich auf der Service-Telefonnummer angerufen und hier wurde mir tatsächlich von einem sehr netten Mitarbeiter Herr R* geholfen, er hatte Verständnis für meine Situation und ich bekam einen späteren Termin zugewiesen. DANKE, das nenne ich guten Kundenservice.
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Master Shi-Fu
Baustelle auf der Laurenziusbrücke seit mittlerweile 2 Wochen wodurch der Verkehr dauerhaft behindert wird. Gearbeitet wird an der Baustelle natürlich gar nichts. Schilder aufgestellt, Hauptsache der Verkehr wird lahmgelegt, aber arbeiten? Wozu?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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