Zulassungsstelle in Stadt Würzburg

Adresse:

Rückermainstr. 2
97070 Würzburg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0931-37-2029

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Wolfgang J
Der öffentliche Dienst ist - manchmal nicht ganz zu Unrecht- oft das Ziel von Kritik, Häme und Spott. Wenn etwas gut läuft, wird selten gelobt. Ich hatte in den letzten Tagen ein absolut erfreuliches Erlebnis mit der Zulassungsstelle der Stadt Würzburg: da ich ein Leasingfahrzeug zulassen wollte, wurde der dazu gehörende Brief vom Autohaus direkt an die Zulassungsstelle geschickt. Zeitlich war Alles sehr knapp, da ich für den 19.12. einen Termin online gebucht hatte. Auf meine Bitte kümmerte sich die Zulassungsstelle sofort um den eingegangenen KFZ-Brief und informierte mich sogar telefonisch darüber. Ein wirklich vorbildlicher und serviceorientierter Dienst am Kunden! Herzlichen Dank nochmal dafür.
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Steven Calkins
Würzburg ist definitiv einen Besuch wert. Es ist nicht überlaufen. Zwar gibt es Touristen wegen des Schlosses auf dem Hügel und der Residenz, die zum Weltkulturerbe gehört, aber diese sind in der Regel in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen unterwegs (meine Schätzung). Die Sehenswürdigkeiten sind alle bequem zu Fuß erreichbar. Die große Auswahl an Restaurants in Würzburg verbindet kulinarische Genüsse mit kultureller Vielfalt und macht den Besuch so angenehm und nicht anstrengend.
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Emad Safari
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Jan Jani
So schlechter Service ..telefonisch auch kaum zu erreichen! Man versucht bis 50 Mal am Tag und die sind belegt ! Oder wird von selbst aufgelegt! Termine sind zu wenig und man muss immer hinterher um zeitnahen Termin zu kriegen.
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Nicolas Dvorak
Nach 10 Minuten in der Warteschleife wird einfach aufgelegt........ Macht eure Arbeit vernünftig oder lasst es bleiben mit dem Bürokratie Mist.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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