Zulassungsstelle in Stadt Schweinfurt

Adresse:

Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt

Kontakt:

Fax:
09721-51-3524

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Frank Winzer
Schnelle und professionelle Bearbeitung trotzdem mein Termin eine Stunde später eingetragen war als ich mir aufgeschrieben hatte.
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Aileen Neumeier
Schnell und unkompliziert einen Termin zum Kfz zulassen bekommen. Wartezeit 10 Minuten, sind sogar vor unserem Termin dran gekommen. Da wir unsere Kennzeichen bereits im voraus besorgt und online reserviert hatten, ging das ganze sehr zügig. Waren 10 Minuten nach Termin fertig und sind zufrieden.
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Günter Kiesel
Unter der offiziellen Nummer telefonisch nicht erreichbar (15 mal in den Geschäftszeiten angerufen). Erst nachdem mir ein anderer Mitarbeiter der Stadt zwei Durchwahlen (10 und 12) gegeben hat, habe ich jemanden erreicht. Dann aber leider für 1 Woche ausgebucht. Ich solle doch eher anrufen. Was habe ich wohl die ganze Woche gemacht?
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Nico N.
Ein Spaß den man sich mal geben sollte! Anstatt einfach hinzugehen, einen Zettel zu ziehen und sein KFZ anzumelden, darf man nun eine Odysee der Unfähigkeit oder des Rückschritts erleben. Es hat sich leider als äußerst enttäuschend erwiesen. das es alles andere als reibungslos verläuft. Die Erwartung, schnell und einfach ein Fahrzeug anzumelden, wurde jäh zerschlagen. Statt zügig abgewickelt zu werden, soll man laut digitaler Anmeldung ganze 14 Tage warten, da nur ein Termin pro halbe Stunde verfügbar ist. Da ich seit über mehrere Jahre kein Fahrzeug mehr zugelassen hatte, konnte ich nicht wissen wie „einfach“ das alles wird… Ich soll tatsächlich laut digitaler Anmeldung ganze 14 Tage warten, da lediglich, wie bereits gesagt, ein einziger Termin pro halbe Stunde zur Verfügung steht???? Meine Frage: Es sitzen 5,6,7 Mitarbeiter in dieser Zulassungsstelle, die die Fahrzeuge neu zulassen, wenn es nur einen Termin pro halbe Stunde gibt - Was macht der Rest??? Diese Wartezeit empfinde ich als äußerst lächerlich, vor allem wenn man ein Fahrzeug spontan zulassen möchte! Noch frustrierender war die Tatsache, dass eine Mitarbeiterin ihren Frust über Sonderschichten und Personalmangel an mir als Kunden ausließ, anstatt professionell zu agieren, denn ein normaler Tonfall, eine einfach Unterhaltung wäre wünschenswert gewesen, denn ich denke nicht, dass ein Kunde es verdient hat, sich so anpöbeln zu lassen wenn man höflichst nachfragt warum keinen Termin eher möglich sei? Eine Ausweitung der Öffnungszeiten könnte evtl. auch Abhilfe schaffen, aber wie sagt man so schön? „Mit der Zeit gehen“ oder noch besser: „Zukunft findet Stadt“ – der Slogan der Stadt Schweinfurt, leider aber nicht umgesetzt! Nicht jeder hat die Möglichkeit nachmittags oder Vormittags etwas zu erledigen, wie in meinem Fall da ich 12 Std arbeiten muss. Und einen anderen Tag auswählen geht nicht, da nicht immer ein Termin zur Verfügung steht wenn man mal frei hat! Dies zeigt deutlich, dass die Prioritäten nicht auf dem Kundenservice liegen. Die angekündigte Einführung der digitalen Zulassung ab dem 1. September 2023 klingt sehr vielversprechend, doch bei den aktuellen Zuständen hier hege ich große Zweifel daran, dass diese Neuerung tatsächlich pünktlich umgesetzt wird. Angesichts der aktuellen Situation würde ich eher vermuten, dass wir bis mindestens 2027 oder länger warten müssen. Es ist frustrierend zu bedenken, dass vor der Corona-Pandemie ein einfacher Zettelzug und maximal zwei Stunden Wartezeit ausreichten, um ein Fahrzeug zuzulassen. Heutzutage scheint dies jedoch zu viel verlangt zu sein, da man stattdessen auf einen Termin warten muss. Wenn man bedenkt, man benötigt ein Kurzzeit-Kennzeichen für das Datum X was in den nächsten Tagen (max. 5 Tage in der Zukunft) gültig ist, gibt es nicht die Möglichkeit dieses auch im Voraus anzumelden, erst ab dem Tag an dem man es benötigt – oder man hat einfach ein paar Tage von den 5 Tagen Nutzungsdauer verloren wenn man es doch eher holt – voraus gesetzt man bekommt einen Termin! Aber dies ist wohl eine Politische oder Amtliche Entscheidung, denn was wäre dabei wenn man auf einem Kurzzeit-Kennzeichen das Gültigkeitsdatum statt dem aktuellen Datum prägt? Das ist aber wohl nicht möglich da es dafür das Formular 32b in Grün nicht gibt *Ironie!!!! Diese drastische Verschlechterung des Services ist meiner Meinung nach ein absolutes NoGo. Die KFZ-Zulassung in Schweinfurt hat eindeutig einen langen Weg vor sich, um den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden. Es ist eben frustrierend, dass früher ein einfacher Zettelzug genügte, um ein Fahrzeug anzumelden. Aber seit Corona und der Umstellung auf die Digitale Anmeldung und 14 Tage auf einen Termin zu warten bzw. zu hoffen das ein kurzfristiger Termin frei wird ist wie ein Lottospiel. Willkommen in der neuen, digitalen Welt – oder anders gesagt: Willkommen kurz hinter der Karteikarte! Wie gesagt: es ist noch ein weiter Weg vor allem in Anbetracht der bevorstehenden Digitalisierung...
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Britta Süßmeier
Ich war in kurzer Zeit 2x in der Zulassungsstelle in Schweinfurt. Ich wurde jedesmal äußerst freundlich am Empfang begrüßt. Die Wartezeit betrug 1x 30 min und beim zweiten Mal nur 10 Minuten. Auch die anderen Mitarbeiter waren sehr freundlich und mein Anliegen wurde rasch und reibungslos erledigt. Einzig die Öffnungszeiten würde ich bemängeln. Die sollten für den Nachmittag etwas großzügiger sein.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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