Zulassungsstelle in Stadt Schweinfurt

Adresse:

Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt

Kontakt:

Fax:
09721-51-3524

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alex Drews
Telefonisch kommt man weiterhin nicht durch, Wartezeit Donnerstag vormittag über eine Stunde.
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Andreas Ullrich
Sehr freundliches Personal, war echt verwundert!!! Sehr sympathisch und schnelle Bearbeitung!!! Macht weiter so.. 👍
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Sonja Belschner
Am Freitag den 21.06.2024 wollte ich eine Honda CB125K ab und eine andere Honda CB125K anmelden. Im Fahrzeugbrief der Honda die ich anmelden wollte waren Daten falsch eingetragen. Der Herr am Schalter half mir leider nicht weiter. Ich konnte nur die eine abmelden. Ich habe dann selbst beim Kraftfahrzeugbundesamt angerufen. Dort war man verwundert, dass ich als Privatperson anrief, das wäre die Aufgabe der Zulassungsstelle gewesen. Nach Prüfung der Unterlagen erhielt ich vom KBA die Info, dass die Daten nun richtig hinterlegt sind. Beim zweiten Versuch das Fahrzeug zuzulassen ging ich aufs Landratsamt. Dort wurde dann festgestellt, dass das KBA leider nur die Typenbezeichnung korrigierte und der Typenschlüssel immer noch falsch hinterlegt war. Die Dame vom Landratsamt rief einfach beim KBA an und regelte das. So konnte ich sofort mein Leichtkraftrad zulassen. Nie mehr Zulassungsstelle Stadt, außer es geht nicht anders.
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M. Kleibe
Niemand erreichbar. Mehrfach.
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Aber Immer
Telefonische Erreichbarkeit sollte schon gegeben sein! Man kann ja nicht den ganzen Tag vor dem Telefon sitzen!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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