Zulassungsstelle in Stadt Schweinfurt
Adresse:
Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Fabian





Auf jeden Fall eine der schlechtesten, wenn nicht sogar die schlechteste in ganz Deutschland.
Es ist nahezu unmöglich an ein einigermaßen vernünftiges Nummernschild für ein Motorrad zu kommen da dies nur vor Ort geht und auf der Website (auch sehr schwer zu finden) nur maximal 7 stellige angezeigt werden.
Vor Ort kann man dann zum Beispiel 6 stellige aussuchen aber nur mit viel Aufwand.
Hatte dann sogar ein 5 stelliges bekommen und hatte dies 2 Jahre drauf.
Nachdem ich mein Motorrad wieder zulassen wollte war die Nummer aufeimal gesperrt da diese angeblich nur noch für Spezialfahrzeuge reserviert sind.
Das lustige an der Sache ist, ich hatte schon die Reservierungsgebühr bezahlt. BETRUG?
Dafür fahren LKW, Busse usw. mit schönen kurzen Nummernschildern rum, da bei diesen Fahrzeugen bestimmt sehr viel wert auf Optik gelegt wird.🤡
Außerdem funktioniert der online Dienst auch fast nie reibungslos...
Einfach nur eine Katastrophe.
Bitte mal ein Beispiel an den umliegenden Zulassungsstellen nehmen, bei denen funktioniert das um einiges besser.
Christopher





Besuch nur mit Termin. Diesen soll man telefonisch ausmachen. Telefonisch aber nie jemand erreichbar. Seit 2 Tagen Versuche ich es unter den angegebenen Nummern und es geht keiner ran. Bestimmt schon 20 Mal angerufen. Ein Witz ist das. Soll sich keiner wundern warum die Leute so ein schlechtes Bild von deutschen ämtern haben.
Update Dezember '24: Besuch jetzt endlich auch wieder ohne Termin möglich, Dienstag und Donnerstag. Frage mich warum das so lange gedauert hat.
Alex Drews





Telefonisch kommt man weiterhin nicht durch, Wartezeit Donnerstag vormittag über eine Stunde.
Andreas Ullrich





Sehr freundliches Personal, war echt verwundert!!! Sehr sympathisch und schnelle Bearbeitung!!! Macht weiter so.. 👍
Sonja Belschner





Am Freitag den 21.06.2024 wollte ich eine Honda CB125K ab und eine andere Honda CB125K anmelden. Im Fahrzeugbrief der Honda die ich anmelden wollte waren Daten falsch eingetragen. Der Herr am Schalter half mir leider nicht weiter. Ich konnte nur die eine abmelden. Ich habe dann selbst beim Kraftfahrzeugbundesamt angerufen. Dort war man verwundert, dass ich als Privatperson anrief, das wäre die Aufgabe der Zulassungsstelle gewesen. Nach Prüfung der Unterlagen erhielt ich vom KBA die Info, dass die Daten nun richtig hinterlegt sind. Beim zweiten Versuch das Fahrzeug zuzulassen ging ich aufs Landratsamt. Dort wurde dann festgestellt, dass das KBA leider nur die Typenbezeichnung korrigierte und der Typenschlüssel immer noch falsch hinterlegt war. Die Dame vom Landratsamt rief einfach beim KBA an und regelte das. So konnte ich sofort mein Leichtkraftrad zulassen.
Nie mehr Zulassungsstelle Stadt, außer es geht nicht anders.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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