Zulassungsstelle in Stadt Schweinfurt

Adresse:

Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt

Kontakt:

Fax:
09721-51-3524

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Florian
Dienstags und Donnerstags geht die Kfz Zulassung (An/-Ab oder) Ummeldung auch ohne Termin.
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Falko Schröder
Telefonisch konnte ich mich informieren, was benötigt wird und konnte ohne Termin und ohne Wartezeit direkt alles erledigen. Super freundliches Team. Vielen Dank 🙂
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Margit Rosentritt
Ich war sehr positiv überrascht von der Zulassungsstelle. Der Termin war kurzfristig möglich , die Wartezeit vor Ort war minimal, und die Mitarbeiter:innen waren freundlich und effizient. Alle Unterlagen wurden zügig bearbeitet, und ich war in weniger als 20 Minuten wieder draußen. Sehr gut organisiert – danke für den Service!
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Sonic One
Der Laden ist mit Abstand das erbärmlichste was ich in Schweinfurt bis jetzt erlebt habe! Ich versuche seit inzwischen über einer Woche meinen neuen Anhänger zuzulassen. Wenn man, während der angegebenen Öffnungszeiten, die ja schon nicht für die arbeitende Bevölkerung nicht sehr freundlich angelegt sind, aber sicherlich mit Absicht so gewählt, versucht anzurufen ist leider nie jemand erreichbar. Online gibt es keinerlei Möglichkeiten einen Termin zu buchen. Geht man an den ausgewiesenen Nachmittagen ca. 14:45 hin, ist der Wartebereich bereits so voll, dass der Automat um eine Nummer zu ziehen schon gesperrt ist.
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m l
sehr sehr unhöfliche Mitarbeiter, die denken, sie seien besser als wir. Mir wurde mit der Polizei und einem Einfahrtsverbot gedroht und mir wurde versprochen, dass ich hier nie wieder ein Auto anmelden kann.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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